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   BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15   

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BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15 (https://dejure.org/2016,56749)
BPatG, Entscheidung vom 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15 (https://dejure.org/2016,56749)
BPatG, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 24 W (pat) 6/15 (https://dejure.org/2016,56749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    Markenbeschwerdeverfahren - "IKOS EGYPTISCHE ERDE (Wort-Bild-Marke)/EGYPTISCHE ERDE (Unionsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2016, 382, Tz. 19 - BioGourmet; BGH GRUR 2016, 283, Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

    Dabei sind grundsätzlich die Vergleichsmarken als Ganzes gegenüberzustellen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen, da der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden und zergliedernden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 237 m. w. N.).

    Dies schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz).

    Des Weiteren kann ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung haben, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung im vorgenannten Sinne dominiert oder prägt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste m. w. N.).

    Bei Identität oder relevanter Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste m. w. N.).

    Es müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als selbstständig kennzeichnend anzusehen (BGH GRUR 2013, 833, Tz. 50 - Culinaria/Villa Culinaria).

    Dabei spricht für eine selbstständig kennzeichnende Stellung, wenn der der übernommenen Marke hinzugesetzte andere Bestandteil des jüngeren Zeichens durch das bekannte oder als solches erkennbare Unternehmenskennzeichen des jüngeren Markeninhabers gebildet wird (BGH GRUR 2013, 833, Tz. 51 - Culinaria/Villa Culinaria) oder es sich bei dem anderen Bestandteil um eine bekannte Marke bzw. um den bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Jüngeren handelt (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 463).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2016, 382, Tz. 19 - BioGourmet; BGH GRUR 2016, 283, Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

    Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, GRUR 2010, 228 Tz. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2016, 283, Tz. 10 - BSA/ DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; BGH, GRUR 2015, 1127 Tz. 10 - ISET/ISETsolar; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 29 - pjur/pure).

    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH GRUR 2016, 283, Tz. 10 - BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; BGH GRUR 2000, 1031 - Carl Link; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 12 - Maalox/Melox-GRY).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE (BGH, GRUR 2016, 283).

    Nach dieser Entscheidung ist der Grundsatz, dass eine zur Verwechslungsgefahr führende Zeichenähnlichkeit nicht allein aufgrund der Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Bestandteil angenommen werden könne, da einer Klage- oder Widerspruchsmarke allein aus schutzunfähigen Bestandteilen kein Schutz erwachsen dürfe, nicht ohne Weiteres und einschränkungslos auf die Fallkonstellation übertragbar, in der der potenziell kollisionsbegründende schutzunfähige Bestandteil in der angegriffenen Marke enthalten ist und diese keine weiteren unterscheidungskräftigen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 2016, 283, Tz. 18 - BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2016, 382, Tz. 19 - BioGourmet; BGH GRUR 2016, 283, Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 41 ff. m. w. N.).

    Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, GRUR 2010, 228 Tz. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2016, 283, Tz. 10 - BSA/ DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; BGH, GRUR 2015, 1127 Tz. 10 - ISET/ISETsolar; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 29 - pjur/pure).

    Sofern jedoch eine Marke an einen die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff angelehnt ist und Unterscheidungskraft nur durch von der beschreibenden Angabe abweichende Elemente erlangt, ist bei der Prüfung der Ähnlichkeit der Kollisionszeichen nur auf diejenigen Merkmale abzustellen, die der Widerspruchsmarke Unterscheidungskraft verleihen; kommen diese Merkmale im Klang, im Bild oder in der Bedeutung der angegriffenen Marke nicht zum Ausdruck, können sie in dieser Hinsicht (Klang, Bild oder Bedeutung) eine Zeichenähnlichkeit nicht begründen (BGH GRUR 2012, 1040 - pjur/pure).

    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe gleichkäme (st. Rspr; vgl. BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 39 - pjur/pure; BGH GRUR 2008, 803, Tz. 22 - HEITEC; BGH GRUR 2007, 1071, Tz. 36 - Kinder II).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Dies schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz).

    Des Weiteren kann ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung haben, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung im vorgenannten Sinne dominiert oder prägt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste m. w. N.).

    Bei Identität oder relevanter Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste m. w. N.).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2016, 382, Tz. 19 - BioGourmet; BGH GRUR 2016, 283, Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 41 ff. m. w. N.).

    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH GRUR 2016, 283, Tz. 10 - BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; BGH GRUR 2000, 1031 - Carl Link; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 12 - Maalox/Melox-GRY).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe gleichkäme (st. Rspr; vgl. BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 39 - pjur/pure; BGH GRUR 2008, 803, Tz. 22 - HEITEC; BGH GRUR 2007, 1071, Tz. 36 - Kinder II).

    Ohne Kennzeichnungskraft vermag das Wortelement "EGYPTISCHE ERDE" der angegriffenen Wort-/Bildmarke eine Prägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke nicht zu bewirken (BGH, GRUR 2007, 1071, Tz. 36 - Kinder II; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Des Weiteren kann ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung haben, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung im vorgenannten Sinne dominiert oder prägt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste m. w. N.).

    Bei Identität oder relevanter Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste m. w. N.).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Denn dem mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Wortbestandteil "EGYPTISCHE ERDE" der angegriffenen Marke kommt bereits deswegen keine eigenständig kennzeichnende Stellung zu, weil der Verkehr diesen Bestandteil innerhalb der jüngeren Marke im konkreten Warenzusammenhang beschreibend auffasst (s. o. Ziff. 3. c) aa)) und in diesem daher gerade nicht die ältere Marke erkennt (vgl. BGH GRUR 2012, 635, Tz. 30 - METRO/ROLLER's Metro; BGH, GRUR 2009, 672, Tz. 36 - OSTSEE-POST).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Denn dem mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Wortbestandteil "EGYPTISCHE ERDE" der angegriffenen Marke kommt bereits deswegen keine eigenständig kennzeichnende Stellung zu, weil der Verkehr diesen Bestandteil innerhalb der jüngeren Marke im konkreten Warenzusammenhang beschreibend auffasst (s. o. Ziff. 3. c) aa)) und in diesem daher gerade nicht die ältere Marke erkennt (vgl. BGH GRUR 2012, 635, Tz. 30 - METRO/ROLLER's Metro; BGH, GRUR 2009, 672, Tz. 36 - OSTSEE-POST).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 06.12.2016 - 24 W (pat) 6/15
    Ohne Kennzeichnungskraft vermag das Wortelement "EGYPTISCHE ERDE" der angegriffenen Wort-/Bildmarke eine Prägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke nicht zu bewirken (BGH, GRUR 2007, 1071, Tz. 36 - Kinder II; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

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