Rechtsprechung
   BPatG, 08.02.1999 - 19 W (pat) 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13038
BPatG, 08.02.1999 - 19 W (pat) 21/97 (https://dejure.org/1999,13038)
BPatG, Entscheidung vom 08.02.1999 - 19 W (pat) 21/97 (https://dejure.org/1999,13038)
BPatG, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - 19 W (pat) 21/97 (https://dejure.org/1999,13038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungskompetenz des BPatG bei nicht geltend gemachter mangelnder Patentfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 08.02.1999 - 19 W (pat) 21/97
    Ist dieser eigenständige Widerrufsgrund (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG ) weder vom Einsprechenden geltend gemacht noch von der Patentabteilung erörtert worden, so steht der Prüfung durch den Senat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid) entgegen, derzufolge das Bundespatentgericht nicht befugt ist, "im Einspruchsbeschwerdeverfahren von Amts wegen neue Widerrufsgründe, die nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem DPA waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen" (BGH, a.a.O., Leitsatz 3).

    Der Senat sieht sich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid) daran gehindert, diesen Widerrufsgrund von sich aus zu prüfen; dafür spricht der Leitsatz Nr. 3 der genannten Entscheidung.

  • BPatG, 27.03.2003 - 34 W (pat) 28/01
    Der Senat ist demzufolge gehindert, den Widerrufsgrund der unzulässigen Erweiterung aufzugreifen (BGH GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid), zumal die Patentansprüche im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren nicht geändert wurden (BPatGE 41, 64-71 und 38, 204-206).
  • BPatG, 09.11.1999 - 6 W (pat) 27/98
    Auch die Einschränkung eines Patents durch ein ursprünglich nicht offenbartes Merkmal stellt eine unzulässige Änderung dar (vgl. BGH GRUR 1967, 194 - Hohlwalze; 1977, 598 - Autoscooter; BGHZ 110, 123 - Spleißhammer), deren Patentschädlichkeit nicht durch eine Streichung der Einschränkung, sondern allenfalls durch einen Disclaimer beseitigt werden kann (Anschluss an BPatGE 31, 1 - Flanschverbindung; anders BPatGE 41, 64 - Schaltungsanordnung; BPatGE 39, 215 - Zerkleinerungsanlage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht