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   BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02   

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BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02 (https://dejure.org/2004,25633)
BPatG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02 (https://dejure.org/2004,25633)
BPatG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 29 W (pat) 102/02 (https://dejure.org/2004,25633)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f - Canon; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; MarkenR 2001, 311 ff - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24 ; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Marke wie im vorliegenden Fall zugleich Firmenkennzeichen ist und es sich wie hier unstreitig um ein verkehrsbekanntes Unternehmenskennzeichen handelt (stRspr BGH GRUR 1999, 317, 318 - MEDICE; GRUR 2000, 608, 610 - ARD 1; BGH Urt. v. 24. Januar 2002 - I ZR 156/99; BPatG Mitt 2011, 79 - Del Monte, vgl. auch den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 27. Februar 2002 - 29 W (pat) 136/99 ).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1998, 56 ff - Sabèl/Puma; MarkenR 1999, 236 ff - Lloyd/Loints) und des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt GRUR 2003, 332 - Abschlussstück) ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f - Canon; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; MarkenR 2001, 311 ff - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24 ; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f - Canon; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; MarkenR 2001, 311 ff - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24 ; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1998, 56 ff - Sabèl/Puma; MarkenR 1999, 236 ff - Lloyd/Loints) und des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt GRUR 2003, 332 - Abschlussstück) ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Abnehmerkreis der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH 1996, 198 - Springende Raubkatze; BGHZ 131, 122, 124 f - Innovadiclophont).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Marke wie im vorliegenden Fall zugleich Firmenkennzeichen ist und es sich wie hier unstreitig um ein verkehrsbekanntes Unternehmenskennzeichen handelt (stRspr BGH GRUR 1999, 317, 318 - MEDICE; GRUR 2000, 608, 610 - ARD 1; BGH Urt. v. 24. Januar 2002 - I ZR 156/99; BPatG Mitt 2011, 79 - Del Monte, vgl. auch den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 27. Februar 2002 - 29 W (pat) 136/99 ).
  • BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 136/99
    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Marke wie im vorliegenden Fall zugleich Firmenkennzeichen ist und es sich wie hier unstreitig um ein verkehrsbekanntes Unternehmenskennzeichen handelt (stRspr BGH GRUR 1999, 317, 318 - MEDICE; GRUR 2000, 608, 610 - ARD 1; BGH Urt. v. 24. Januar 2002 - I ZR 156/99; BPatG Mitt 2011, 79 - Del Monte, vgl. auch den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 27. Februar 2002 - 29 W (pat) 136/99 ).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f - Canon; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; MarkenR 2001, 311 ff - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24 ; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f - Canon; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; MarkenR 2001, 311 ff - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24 ; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • OLG Hamburg, 28.09.2006 - 3 U 72/05

    Rechtliche Ausgestaltung des Schutzbereichs einer farbigen, eingetragenen

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  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 65/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 86/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).
  • BPatG, 27.03.2008 - 29 W (pat) 66/05
    Zu deren Durchführung werden elektronische und elektrotechnische Geräte benötigt, für die die Ähnlichkeit mit deutlicher Annäherung zu Kommunikationsdienstleistungen in ständiger Rechtsprechung festgestellt worden ist (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl., S. 370, 371; BPatG 29 W (pat) 102/02 Metro/Metro Vision).
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