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   BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18   

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BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18 (https://dejure.org/2019,36512)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18 (https://dejure.org/2019,36512)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 35 W (pat) 8/18 (https://dejure.org/2019,36512)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG einschlägig ist.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    Alleine aus den in der Beschreibung enthaltenen Ausführungsbeispielen durfte nicht auf ein engeres Verständnis der Schutzansprüche geschlossen werden, in denen eine solche Einschränkung nicht enthalten war (vgl. BGH GRUR 2007, 1059 ff. - "Zerfallszeitmessgerät" und GRUR 2007, 309 ff. - "Schussfädentransport").
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    Alleine aus den in der Beschreibung enthaltenen Ausführungsbeispielen durfte nicht auf ein engeres Verständnis der Schutzansprüche geschlossen werden, in denen eine solche Einschränkung nicht enthalten war (vgl. BGH GRUR 2007, 1059 ff. - "Zerfallszeitmessgerät" und GRUR 2007, 309 ff. - "Schussfädentransport").
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Auszug aus BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG einschlägig ist.
  • BPatG, 29.05.2008 - 5 W (pat) 25/06
    Auszug aus BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    Statt dessen wird im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren der Gegenstandswert im Kostenfeststellungsbeschluss inzident als Bemessungsfaktor der erstattungsfähigen, anwaltlichen Vergütung bestimmt (BPatGE 51, 55, 58 ff.; Bühring/Schmid, GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 112).
  • BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des

    Auszug aus BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    a) Die Gebrauchsmusterabteilung ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften des RVG in Ansatz gebracht werden können (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.).
  • BPatG, 19.10.2021 - 35 W (pat) 8/19
    Diese Kopie des Formulars entspricht mit Ausnahme des handschriftlichen Vermerks und der Unterschrift der von den Beschwerdeführerinnen mit Schriftsätzen vom 17. Januar 2020 zum vorliegenden Verfahren und zum parallelen Verfahren 35 W (pat) 8/18 eingereichten und mit dem Aufkleber "Anlage A1 ..." versehenen Kopie des Formulars aus der Anwaltsakte der ursprünglichen Verfahrensbevollmächtigten.
  • BPatG, 19.10.2021 - 35 W (pat) 10/19
    Diese Kopie des Formulars entspricht mit Ausnahme des handschriftlichen Vermerks und der Unterschrift der von den Beschwerdeführerinnen mit Schriftsätzen vom 17. Januar 2020 zum vorliegenden Verfahren und zum parallelen Verfahren 35 W (pat) 8/18 eingereichten und mit dem Aufkleber "Anlage A1 ..." versehenen Kopie des Formulars aus der Anwaltsakte der ursprünglichen Verfahrensbevollmächtigten.
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