Rechtsprechung
BPatG, 09.05.2011 - 10 W (pat) 16/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 2 S 1 PatG, § 58 Abs 3 PatG, § 73 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Halbleiterbauelement mit gesteuertem Emitterwirkungsgrad" - Unzulässigkeit der Beschwerde - Weiterverfolgung eines Wiedereinsetzungsantrags in die verspätete Zahlung der Jahresgebühr trotz Eintritts der Rücknahmefiktion einer Anmeldung - ...
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§ 44 Abs 2 S 1 PatG, § 58 Abs 3 PatG, § 73 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Halbleiterbauelement mit gesteuertem Emitterwirkungsgrad" - Unzulässigkeit der Beschwerde - Weiterverfolgung eines Wiedereinsetzungsantrags in die verspätete Zahlung der Jahresgebühr trotz Eintritts der Rücknahmefiktion einer Anmeldung - ... - rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Halbleiterbauelement mit gesteuertem Emitterwirkungsgrad" - Unzulässigkeit der Beschwerde - Weiterverfolgung eines Wiedereinsetzungsantrags in die verspätete Zahlung der Jahresgebühr trotz Eintritts der Rücknahmefiktion einer Anmeldung - ...
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Halbleiterbauelement mit gesteuertem Emitterwirkungsgrad" - Unzulässigkeit der Beschwerde - Weiterverfolgung eines Wiedereinsetzungsantrags in die verspätete Zahlung der Jahresgebühr trotz Eintritts der Rücknahmefiktion einer Anmeldung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94
"Prüfungsantrag"; Lauf der Frist für den Prüfungsantrag bei fingierter …
Auszug aus BPatG, 09.05.2011 - 10 W (pat) 16/08
Wie der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich entschieden hat, wird die Frist zur Stellung des Prüfungsantrags nicht dadurch gehemmt, dass die Anmeldung mangels Zahlung einer Jahresgebühr zunächst - vorbehaltlich einer späteren Wiedereinsetzung - als zurückgenommen gilt (vgl. BGH GRUR 1995, 45 f. - "Prüfungsantrag").