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BPatG, 09.08.2006 - 28 W (pat) 9/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 28 W (pat) 9/04
Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Waren- und Dienstähnlichkeit heranzuziehen sind, zählen insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren und Dienstleistungen (EuGH GRUR 1998, 922 f. Rdn. 23 - Canon; BGH Mitt. 2001, 210 - EVIAN/REVIAN). - BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 28 W (pat) 9/04
Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Waren- und Dienstähnlichkeit heranzuziehen sind, zählen insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren und Dienstleistungen (…EuGH GRUR 1998, 922 f. Rdn. 23 - Canon; BGH Mitt. 2001, 210 - EVIAN/REVIAN). - BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02
Räucherkate
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 28 W (pat) 9/04
Die genannten Faktoren stehen zueinander in einer Art von Wechselbeziehung, so dass beispielsweise auch bei einem geringeren Grad der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein kann, wenn ein höherer Grad der Markenähnlichkeit vorliegt (vgl. BGH GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate). - BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 28 W (pat) 9/04
Hierfür müsste zumindest eines der beiden Markenwörter einen unzweideutigen Bedeutungsgehalt aufweisen, der vom Verkehr auch bei flüchtiger Wahrnehmung sofort erfasst wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 130 - Bally/Ball).
- BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
Markenbeschwerdeverfahren - "K&K (Wort-Bild-Marke)/K+K (Unionswortmarke)" - zur …
Hinsichtlich der Klasse 30 ist zwar auch insoweit grundsätzlich von einer Ähnlichkeit auszugehen (vgl. EuG a. a. O.; BPatG 32 (W) pat 116/06) - gleichwohl gilt dies vorliegend nicht für sämtliche der von der angegriffenen Marke umfassten Waren der Klasse 30. Ohne Weiteres als ähnlich einzustufen sind diesbezüglich "Kaffee, Tee und Kakao" (BPatG 32 W (pat) 129/99; BPatG 28 W (pat) 9/04 - hierauf basierend liegt auch hinsichtlich "Kaffe-Ersatzmittel" eine Ähnlichkeit vor). - BPatG, 28.06.2016 - 28 W (pat) 111/12
Markenbeschwerdeverfahren - "K&K/K + K (Unionswortmarke)" - zur rechtserhaltenden …
Zwar ist auch insoweit grundsätzlich von einer Ähnlichkeit auszugehen (vgl. EuG a. a. O.; BPatG 32 (W) pat 116/06) - gleichwohl gilt dies vorliegend nicht für sämtliche von der angegriffenen Marke umfassten Waren der Klasse 30. Ohne Weiteres als ähnlich einzustufen sind "Kaffee, Tee und Kakao" (BPatG 32 W (pat) 129/99; BPatG 28 W (pat) 9/04 - hierauf basierend liegt auch hinsichtlich "Kaffee-Ersatzmittel" eine Ähnlichkeit vor). - BPatG, 10.05.2023 - 25 W (pat) 54/21 Die beiderseitigen Produkte stimmen hinsichtlich Art und Verwendungszweck (süße Lebensmittel), Zubereitungsstufe (verzehrfertig) und verarbeiteten Rohstoffen sowie sonstigen Zutaten (Zucker, Schokolade, Butter etc.) überein (vgl. u. a. BPatG 25 W (pat) 511/11, 25 W (pat) 532/11, 25 W (pat) 35/12, 28 W (pat) 9/04, 32 W (pat) 131/05 und 27 W (pat) 303/03).
- BPatG, 10.05.2023 - 25 W (pat) 61/21 der Widerspruchsmarke, weil die beiderseitigen Produkte hinsichtlich Art und Verwendungszweck (süße Lebensmittel), Zubereitungsstufe (verzehrfertig) und verarbeiteten Rohstoffen sowie sonstigen Zutaten (Zucker, Schokolade, Butter etc.) übereinstimmen (vgl. u. a. BPatG 25 W (pat) 511/11, 25 W (pat) 532/11, 25 W (pat) 35/12, 28 W (pat) 9/04, 32 W (pat) 131/05 und 27 W (pat) 303/03).
- BPatG, 24.02.2016 - 25 W (pat) 31/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Chocomella (Wortmarke)/Chocomel (Wort-Bild-Marke, …
Die beschwerdegegenständliche Ware "Schokolade" der angegriffenen Marke ist zu den "Milch und Milchprodukten", zu denen auch Milch, Sahne oder Joghurt enthaltende Desserts gehören können, und auch zu den "Getränken auf der Basis von Schokolade" und "Schokoladenmilchgetränken" der Widerspruchsmarke angesichts gleicher Geschmacks- und Inhaltsstoffe und häufig gleicher Herstellungsstätten ohne weiteres ähnlich (vgl. auch BGH GRUR 2007, 1066 Rn. 22, 24 - Kinderzeit und BPatG zu Schokolade und Milchprodukten: Beschl. v. 9. August 2006, 28 W (pat) 9/04, Beschl. v. 7. Mai 2010, 25 W (pat) 52/09, Beschl. v. 10. Mai 2011, 27 W (pat) 143/10).