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BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05 |
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- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard m. w. N.).Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
- BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
In Verbindung mit Waren und Dienstleistungen, die eine solche Unterhaltungssendung oder -veranstaltung zum Gegenstand haben können, ist der Begriff "Bau-Duell" daher ohne weiteres als titelartiger Hinweis auf deren Inhalt, nämlich einen Wettkampf im Bereich des Bauens, verständlich (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).Der enge sachliche Zusammenhang zu konkreten Inhalten fehlt außerdem in Bezug auf die Dienstleistungen des Verleihs und der Vermietung von audiovisuellen Produktionen und Audioproduktionen aller Art (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
In Verbindung mit Waren und Dienstleistungen, die eine solche Unterhaltungssendung oder -veranstaltung zum Gegenstand haben können, ist der Begriff "Bau-Duell" daher ohne weiteres als titelartiger Hinweis auf deren Inhalt, nämlich einen Wettkampf im Bereich des Bauens, verständlich (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).Der enge sachliche Zusammenhang zu konkreten Inhalten fehlt außerdem in Bezug auf die Dienstleistungen des Verleihs und der Vermietung von audiovisuellen Produktionen und Audioproduktionen aller Art (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR;… GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Sie entspricht der Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 ff. - BioID). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR;… GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS). - BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00
Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 149/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR;… GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).