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   BPatG, 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00   

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https://dejure.org/2001,24673
BPatG, 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00 (https://dejure.org/2001,24673)
BPatG, Entscheidung vom 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00 (https://dejure.org/2001,24673)
BPatG, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 33 W (pat) 244/00 (https://dejure.org/2001,24673)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalls umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Markenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Waren durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Marken ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242f - PATRIC LION).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalls umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Markenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Waren durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Marken ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242f - PATRIC LION).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalls umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Markenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Waren durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Marken ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242f - PATRIC LION).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 09.10.2001 - 33 W (pat) 244/00
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalls umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Markenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Waren durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Marken ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242f - PATRIC LION).
  • BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 305/02
    Es kann dahinstehen, ob trotz unterschiedlicher Produktionsstufen nicht bereits eine unmittelbare Warenähnlichkeit vorliegt, da Synthesekautschuk zu den Elastomeren zählt und sich die Waren körperlich im Wesentlichen nur durch ihren Aggregatzustand unterscheiden (vgl. einerseits Senatsentscheidungen vom 23.05.1997, 33 W (pat) 241/96 - Durex und vom 9.10.2001, 33 W (pat) 244/00 -EUROFLEX; andererseits Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 208, re.
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