Rechtsprechung
BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 12/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,39570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 12/22
- BPatG, 19.12.2022 - 1 W (pat) 12/22
- BPatG, 28.08.2023 - 1 W (pat) 12/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 11.06.1991 - 4 W (pat) 27/90
Auszug aus BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 12/22
Zwar wurde bereits von der Rechtsprechung entschieden (vgl. BPatG, B.v. 11.6.1991 - 4 W (pat) 27/90), dass ein Einspruch gegen das Hauptpatent mangels Vorgreiflichkeit kein Grund für eine Aussetzung des Verfahrens betreffend das Zusatzpatent gem. § 148 ZPO sei. - BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14
Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: …
Auszug aus BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 12/22
Zwar gehört die Feststellung, dass Kosten nicht erhoben werden bzw. deren Ablehnung, zum Kostenansatz (vgl. BGH, B.v. 25.08.2015 - X ZB 8/14 - Überraschungsei), so dass auch eine Beschwerde gemäß § 11 PatKostG in Betracht kommt, dies steht der Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA nicht entgegen.