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   BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99   

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https://dejure.org/2001,22325
BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99 (https://dejure.org/2001,22325)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99 (https://dejure.org/2001,22325)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 32 W (pat) 274/99 (https://dejure.org/2001,22325)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    "Bits" prägt für entscheidungserhebliche Teile des Verkehrs die angegriffene Kombinationsmarke "Frucht Bits" (vgl BGH BlPMZ 1996, 180 - Springende Raubkatze; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH), weil es neben dem glatt beschreibenden Wort "Frucht" steht (vgl BGH GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; 1999, 52 - EKKO BLEIFREI).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren, der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie der Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise besteht (vgl BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/ BeiChem).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Bei dieser Sachlage ist wegen der Warenidentität bzw engsten Warenähnlichkeit, der Art der Waren sowie ihrer geringen Aufmerksamkeit, die der Verbraucher den Marken auf dem fraglichen Warengebiet entgegenbringt, eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr feststellbar (vgl BGH aaO - Bayer/BeiChem; GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Dies reicht zur Glaubhaftmachung der Benutzung aus, weil eine ernsthafte Verwendung in einer begrenzten Zeit innerhalb des relevanten Benutzungszeitraumes gegeben war (BGH GRUR 1999, 995 - HONKA).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Hinzu kommt die Übereinstimmung von "Bits" und "Pits" in der markanten Lautfolge [its], die von entscheidender Bedeutung ist, da die Endungen betont sind und gleichsam im Ohr des Verbrauchers nachhallen (vgl BGH GRUR 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/ Schosana).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Das ist hier nicht der Fall, da ausschließlich rein beschreibende Angaben hinzutreten (vgl BGH GRUR 1999, 54 - Holtkamp).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Dass die Widersprechende ihre Marke mit dem Bestandteil "Frucht" verwendet, ist für die Frage der Verwechslungsgefahr im registerrechtlichen Verfahren unbeachtlich; es ist allein auf die eingetragene Form abzustellen (BGH GRUR 1996, 775 - Sali Toft).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    Hinzu kommt die Übereinstimmung von "Bits" und "Pits" in der markanten Lautfolge [its], die von entscheidender Bedeutung ist, da die Endungen betont sind und gleichsam im Ohr des Verbrauchers nachhallen (vgl BGH GRUR 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/ Schosana).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    "Bits" prägt für entscheidungserhebliche Teile des Verkehrs die angegriffene Kombinationsmarke "Frucht Bits" (vgl BGH BlPMZ 1996, 180 - Springende Raubkatze; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH), weil es neben dem glatt beschreibenden Wort "Frucht" steht (vgl BGH GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; 1999, 52 - EKKO BLEIFREI).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

    Auszug aus BPatG, 11.04.2001 - 32 W (pat) 274/99
    "Bits" prägt für entscheidungserhebliche Teile des Verkehrs die angegriffene Kombinationsmarke "Frucht Bits" (vgl BGH BlPMZ 1996, 180 - Springende Raubkatze; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH), weil es neben dem glatt beschreibenden Wort "Frucht" steht (vgl BGH GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; 1999, 52 - EKKO BLEIFREI).
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

  • BPatG, 15.12.2004 - 32 W (pat) 262/03
    Daß speziell zwischen "Fruchtbonbons" und "Schokolade, Pralinen" wegen der unterschiedlichen Inhaltsstoffe keine Ähnlichkeit bestehen soll (gem. Senatsbeschluß vom 11.04.2001, 32 W (pat) 274/99 - Frucht Bits), steht einer anderen Beurteilung im vorliegenden Fall, in dem es um Bonbons in der ganzen Breite der Wortbedeutung geht, nicht entgegen.
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