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   BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14 (EP)   

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https://dejure.org/2015,32629
BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14 (EP) (https://dejure.org/2015,32629)
BPatG, Entscheidung vom 11.08.2015 - 4 Ni 8/14 (EP) (https://dejure.org/2015,32629)
BPatG, Entscheidung vom 11. August 2015 - 4 Ni 8/14 (EP) (https://dejure.org/2015,32629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents über ein Zahnimplantat mit Gewinde zur Erzielung einer zuverlässigen Verankerung im Knochen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    1.3.3 Zu berücksichtigen ist auch, dass die Patentfähigkeit einer Lehre, welche mehrere unterschiedliche technische Probleme betrifft, gegebenenfalls schon dann zu verneinen sein kann, wenn die Bewältigung eines dieser Probleme zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehört hat, und die beanspruchte Erfindung von diesem Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (vgl. BGH GRUR 2015, 352 - Quetiapin; GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).

    Denn wenn auch die synergistische Wirkung ein Anzeichen für erfinderische Tätigkeit ist (BGH Urt. v. 10.4 2014 - X ZR 74/11), so ist dennoch die Lehre auch dann durch den Stand der Technik nahe gelegt, wenn dieser Effekt eine Folge von Maßnahmen ist, die durch den Stand der Technik veranlasst sind (BGH GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III) und der Fachmann schon aus anderen Gründen Anlass hat, eine bestimmte Lösung in Betracht zu ziehen (BGH GRUR 2014, 349 - Anthocyanverbindung).

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Eine solche Schlussfolgerung könnte in Frage kommen, wenn die später veröffentlichte Druckschrift für ein bestimmtes technisches Problem eine bessere, elegantere oder einfachere Lösung aufzeigt (vgl. BGH GRUR 2015, 868 - Zugriffsrechte).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    1.3.3 Zu berücksichtigen ist auch, dass die Patentfähigkeit einer Lehre, welche mehrere unterschiedliche technische Probleme betrifft, gegebenenfalls schon dann zu verneinen sein kann, wenn die Bewältigung eines dieser Probleme zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehört hat, und die beanspruchte Erfindung von diesem Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (vgl. BGH GRUR 2015, 352 - Quetiapin; GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    1.3.3 Zu berücksichtigen ist auch, dass die Patentfähigkeit einer Lehre, welche mehrere unterschiedliche technische Probleme betrifft, gegebenenfalls schon dann zu verneinen sein kann, wenn die Bewältigung eines dieser Probleme zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehört hat, und die beanspruchte Erfindung von diesem Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (vgl. BGH GRUR 2015, 352 - Quetiapin; GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 4/11

    Anthocyanverbindung - Erfinderische Tätigkeit: Zusammensetzung zum Färben von

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Denn wenn auch die synergistische Wirkung ein Anzeichen für erfinderische Tätigkeit ist (BGH Urt. v. 10.4 2014 - X ZR 74/11), so ist dennoch die Lehre auch dann durch den Stand der Technik nahe gelegt, wenn dieser Effekt eine Folge von Maßnahmen ist, die durch den Stand der Technik veranlasst sind (BGH GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III) und der Fachmann schon aus anderen Gründen Anlass hat, eine bestimmte Lösung in Betracht zu ziehen (BGH GRUR 2014, 349 - Anthocyanverbindung).
  • BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12

    System zur Umpositionierung von Zähnen - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Die Zweckangaben in den Merkmalen 1a, 3 und 5a bilden lediglich als mittelbare Umschreibung der körperlich räumlichen Ausgestaltung Geeignetheitskriterien für den jeweiligen Einsatzzweck und können auch nur insoweit die Lehre vom Stand der Technik abgrenzen (siehe z. B. BPatG Urt. v. 29.4.2014, 4 Ni 21/12 (EP) = Leitsatz GRUR 2015, 60 - System zur Umpositionierung von Zähnen; Urt. v. 20.11.2012, 4 Ni 36/10 - chirurgischer Clip).
  • BPatG, 20.11.2012 - 4 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "chirurgischer Clip" - zur Auslegung und

    Auszug aus BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
    Die Zweckangaben in den Merkmalen 1a, 3 und 5a bilden lediglich als mittelbare Umschreibung der körperlich räumlichen Ausgestaltung Geeignetheitskriterien für den jeweiligen Einsatzzweck und können auch nur insoweit die Lehre vom Stand der Technik abgrenzen (siehe z. B. BPatG Urt. v. 29.4.2014, 4 Ni 21/12 (EP) = Leitsatz GRUR 2015, 60 - System zur Umpositionierung von Zähnen; Urt. v. 20.11.2012, 4 Ni 36/10 - chirurgischer Clip).
  • LG Düsseldorf, 22.04.2014 - 4c O 3/14

    Implantat mit Gewinde

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