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   BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03   

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https://dejure.org/2005,32296
BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03 (https://dejure.org/2005,32296)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03 (https://dejure.org/2005,32296)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 33 W (pat) 71/03 (https://dejure.org/2005,32296)
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  • BPatG, 01.08.2000 - 27 W (pat) 149/99
    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Der Markeninhaber nimmt Bezug auf die Entscheidung 27 W (pat) 149/99 (Dana/Diana).

    Soweit sich die Markeninhaberin insoweit auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts Dana/Diana (27 W (pat) 149/99) beruft, ist anzumerken, dass diese Entscheidung - sofern man ihr überhaupt folgt - mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbar ist.

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Die Zurückweisung von erstmalig in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Glaubhaftmachungsunterlagen als verspätetes Vorbringen kommt allerdings allenfalls in Betracht, wenn nicht durch Gewährung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO in Verbindung mit der Zustellung der Entscheidung an Verkündungs statt gemäß § 79 Abs. 1 Satz 3 MarkenG eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden ist (vgl insoweit BPatG GRUR 1999, 350 - Ruoc/ROC; BGH NJW 1985, 1539, 1543, Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 705).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Verwechslungsgefahr besteht, wenn nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen auszugehen ist, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuG GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Verwechslungsgefahr besteht, wenn nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen auszugehen ist, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuG GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Darüber hinaus sind alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marken (EuGH aaO - Lloyd; BGH aaO - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass z.B. ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw durch einen höheren Grad an Dienstleistungsähnlichkeit ausgeglichen werden kann (st. Rspr. BGH GRUR 2000, 603, 604 - Cetof/Etop).
  • BVerfG, 31.10.1988 - 2 BvR 95/88

    Berufung - Präklusion - Zivilprozeß

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Die Zurückweisung von erstmalig in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Glaubhaftmachungsunterlagen als verspätetes Vorbringen kommt allerdings allenfalls in Betracht, wenn nicht durch Gewährung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO in Verbindung mit der Zustellung der Entscheidung an Verkündungs statt gemäß § 79 Abs. 1 Satz 3 MarkenG eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden ist (vgl insoweit BPatG GRUR 1999, 350 - Ruoc/ROC; BGH NJW 1985, 1539, 1543, Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 705).
  • BPatG, 07.05.1998 - 25 W (pat) 115/96

    Markenbeschwerdeverfahren - Zurückweisung einer Nichtbenutzungseinrede wegen

    Auszug aus BPatG, 12.04.2005 - 33 W (pat) 71/03
    Die Zurückweisung von erstmalig in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Glaubhaftmachungsunterlagen als verspätetes Vorbringen kommt allerdings allenfalls in Betracht, wenn nicht durch Gewährung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO in Verbindung mit der Zustellung der Entscheidung an Verkündungs statt gemäß § 79 Abs. 1 Satz 3 MarkenG eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden ist (vgl insoweit BPatG GRUR 1999, 350 - Ruoc/ROC; BGH NJW 1985, 1539, 1543, Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 705).
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