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   BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10   

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BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10 (https://dejure.org/2011,18621)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10 (https://dejure.org/2011,18621)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 33 W (pat) 57/10 (https://dejure.org/2011,18621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHWEFAL/SCHWEDOKAL" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHWEFAL/SCHWEDOKAL" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Verwechslungsgefahr der Marke "SCHWEFAL" mit der Marke "SCHWEDOKAL"; Verwechslungsgefahr der Marke "SCHWEFAL" mit der Marke "SCHWEDOKAL"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHWEFAL/SCHWEDOKAL" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHWEFAL/SCHWEDOKAL" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHWEFAL/SCHWEDOKAL" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Der Einfluss von Silben in der Wortmitte auf den klanglichen Gesamteindruck ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 2001, 1161 - Compunet/ComNet).

    Auch eingeschobene Silben- oder Wortbestandteile im Wortinneren können geeignet sein, eine Verwechslungsgefahr zu verhindern, wenn der Einschub im Gesamteindruck hinreichend hervortritt (BGH GRUR 2001, 1161 - Compunet/ComNet; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rd. 195).

    Selbst wenn bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr im Einzelfall die Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken stärker im Erinnerungsbild haften bleiben können als die Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal), ist vorliegend festzustellen, dass die angegriffene Marke so wesentlich durch die zusätzliche Mittelsilbe geprägt wird, dass eine Verwechslungsgefahr auszuschließen ist (vgl. ebenso für die zusätzliche Mittelsilbe "pu" bei sonst übereinstimmenden Anfangs- und Endsilben: BGH GRUR 2001, 1161 - Compunet/ComNet).

    Dies ändert aber nichts daran, dass beim Verhältnis von zwei- zu dreisilbigen Worten regelmäßig davon auszugehen ist, dass eine zusätzlichen Mittelsilbe auffällt (Ströbele/ Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rd. 195; vgl. BGH GRUR 2001, 1161 - Compunet/ ComNet), zumal die unterschiedliche Vokalfolge - E-O-A in der Widerspruchsmarke im Vergleich zu E-A bei der angegriffenen Marke - zu einem unterschiedlichen Sprechrhythmus führt.

  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Selbst wenn bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr im Einzelfall die Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken stärker im Erinnerungsbild haften bleiben können als die Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal), ist vorliegend festzustellen, dass die angegriffene Marke so wesentlich durch die zusätzliche Mittelsilbe geprägt wird, dass eine Verwechslungsgefahr auszuschließen ist (vgl. ebenso für die zusätzliche Mittelsilbe "pu" bei sonst übereinstimmenden Anfangs- und Endsilben: BGH GRUR 2001, 1161 - Compunet/ComNet).

    Zwar schenkt der Verkehr dem Wortanfang eines Zeichens regelmäßig größere Bedeutung als End- oder Mittelsilben (BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal).

    Gleiches gilt für die Endsilbe "al", bei der es sich um eine Lautfolge handelt, die in zahlreichen chemischen Bezeichnungen bzw. Substanzen verwendet wird und der deshalb eine den Gesamteindruck des Zeichens nur geringfügig prägende Bedeutung zugemessen werden kann (vgl. ebenso zur Endung "erol": BGH GRUR 1998, 924 (925) - salvent/Salventerol; zur Endung "sal": BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal).

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Selbst wenn bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr im Einzelfall die Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken stärker im Erinnerungsbild haften bleiben können als die Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal), ist vorliegend festzustellen, dass die angegriffene Marke so wesentlich durch die zusätzliche Mittelsilbe geprägt wird, dass eine Verwechslungsgefahr auszuschließen ist (vgl. ebenso für die zusätzliche Mittelsilbe "pu" bei sonst übereinstimmenden Anfangs- und Endsilben: BGH GRUR 2001, 1161 - Compunet/ComNet).

    Zwar schenkt der Verkehr dem Wortanfang eines Zeichens regelmäßig größere Bedeutung als End- oder Mittelsilben (BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal).

    Gleiches gilt für die Endsilbe "al", bei der es sich um eine Lautfolge handelt, die in zahlreichen chemischen Bezeichnungen bzw. Substanzen verwendet wird und der deshalb eine den Gesamteindruck des Zeichens nur geringfügig prägende Bedeutung zugemessen werden kann (vgl. ebenso zur Endung "erol": BGH GRUR 1998, 924 (925) - salvent/Salventerol; zur Endung "sal": BGH GRUR 1993, 118 (120) - Corvaton/Corvasal).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 33) - BAINBRIDGE; EuGH GRUR 2007, 700 (Nr. 35) - Limoncello; BGH GRUR 2009, 1055 (Nr. 23) - airdsl).

    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22) - Sabél/Puma; EuGH GRUR 1998, 922 (Nr. 17) - Canon; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2010, 235 (Nr. 15) - AIDA/AIDU m. w. N.).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 33) - BAINBRIDGE; EuGH GRUR 2007, 700 (Nr. 35) - Limoncello; BGH GRUR 2009, 1055 (Nr. 23) - airdsl).

    Der Gesamteindruck ist deshalb maßgeblich, weil der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (EuGH GRUR 2007, 700 (Nr. 35) - Limoncello; BGHZ 169, 295 (Nr. 21) - Goldhase).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Dieser Erfahrungssatz ist indes stets einzelfallbezogen festzustellen und kann nicht zum absoluten Grundsatz erhoben werden (vgl. EuGH GRUR-RR 2009, 356 (Nr. 92) - MOBILIX/OBILIX; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., § 14 Rd. 864).
  • EuG, 20.11.2007 - T-149/06

    Castellani / OHMI - Markant Handels und Service (CASTELLANI) - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Der Erfahrungssatz kann daher insbesondere bei kennzeichnungsschwachen Anfangsbestandteilen unanwendbar sein (EuG GRUR Int. 2008, 231 (Nr. 54, 56) - Castellani/CASTELLUCA).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 33) - BAINBRIDGE; EuGH GRUR 2007, 700 (Nr. 35) - Limoncello; BGH GRUR 2009, 1055 (Nr. 23) - airdsl).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22) - Sabél/Puma; EuGH GRUR 1998, 922 (Nr. 17) - Canon; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2010, 235 (Nr. 15) - AIDA/AIDU m. w. N.).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 12.04.2011 - 33 W (pat) 57/10
    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22) - Sabél/Puma; EuGH GRUR 1998, 922 (Nr. 17) - Canon; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2010, 235 (Nr. 15) - AIDA/AIDU m. w. N.).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

  • BPatG, 22.09.2022 - 30 W (pat) 73/21
    Selbst eine vermeintliche Eigenart und Einprägsamkeit eines - hier nicht vorliegenden - originär durchschnittlich kennzeichnungskräftigen Widerspruchszeichens rechtfertigt für sich gesehen noch nicht die Zuerkennung einer erhöhten Kennzeichnungskraft (vgl. hierzu: BPatG 33 W (pat) 57/10 33 W (pat) 57/10 - SCHWEFAL/SCHWEDOKAL; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL 33 W (pat) 57/10 - SCHWEFAL/SCHWEDOKAL; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL MIX/MÖBELIX; 29 W (pat) 10/09 - Laura/LAURASTAR; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 24.05.2018 - 25 W (pat) 627/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEIS/FICKEN" - Warenidentität - zur

    Die Tatsache, dass die Widerspruchsbezeichnung besonders vulgär und dadurch möglicherweise besonders einprägsam ist, führt nicht per se zu einer originär überdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft (vgl. hierzu: BPatG 33 W (pat) 57/10 - SCHWEFAL/SCHWEDOKAL; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL MIX/MÖBELIX; 29 W (pat) 10/09 - Laura/ LAURASTAR; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 20.03.2017 - 26 W (pat) 60/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPY (Wort-Bild-Marke)/Spy Mountain

    Eine von Haus aus eigenartige und einprägsame Marke kann im Verkehr lediglich leichter bekannt gemacht werden als eine originalitätsschwache Marke und dadurch leichter eine erhöhte Kennzeichnungskraft in Folge von Benutzung erlangen (BPatG 33 W (pat) 57/10 - SCHWEFAL/SCHWEDOKAL; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rdnr. 533; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 9 Rdnr. 150).
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