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   BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00   

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BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00 (https://dejure.org/2000,22482)
BPatG, Entscheidung vom 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00 (https://dejure.org/2000,22482)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 26 W (pat) 69/00 (https://dejure.org/2000,22482)
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  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie hervorrufen (vgl EuGH aaO - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 774 - Sali Toft).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Da eine Verwechslungsgefahr ohnehin zu verneinen ist, verweist der Senat zur weiteren Begründung auf die Entscheidung BGH GRUR 1999, 167 - Karolus-Magnus.
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Eine solche prägende Wirkung eines Zeichenteils (hier des Wortbestandteils "Lava") setzt jedoch regelmäßig voraus, daß er die anderen Bestandteile der Gesamtmarke an Kennzeichnungskraft überragt und der Verkehr dem weiteren Markenteil (hier: "Line") keinen besonderen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren entnimmt (vgl BGH WRP 2000 173 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Zwar wird der weitere Bestandteil "Line" der älteren Marke in den letzten Jahren auf dem Modesektor verstärkt als Bezeichnung für eine Produktlinie verwendet (BGH GRUR 1996, 68 - COTTON LINE; 1998, 394 - Active Line).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Zu den maßgeblichen Umständen gehören insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Zu den maßgeblichen Umständen gehören insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 26 W (pat) 69/00
    Zwar wird der weitere Bestandteil "Line" der älteren Marke in den letzten Jahren auf dem Modesektor verstärkt als Bezeichnung für eine Produktlinie verwendet (BGH GRUR 1996, 68 - COTTON LINE; 1998, 394 - Active Line).
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