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   BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99   

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https://dejure.org/2000,19179
BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99 (https://dejure.org/2000,19179)
BPatG, Entscheidung vom 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99 (https://dejure.org/2000,19179)
BPatG, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 25 W (pat) 60/99 (https://dejure.org/2000,19179)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99
    Insbesondere Angaben zum Bekanntheitsgrad in konkreten Prozentzahlen - bezogen auf die angesprochenen Verkehrsbeteiligten - geben Aufschluß zur maßgeblichen Verkehrsgeltung, wobei allerdings auch hier nicht allgemein und abstrakt bestimmt werden kann, bei welchem Prozentsatz etwa die Bejahung einer hohen Kennzeichnungskraft gerechtfertigt ist (vgl dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. "Lloyd/Loint's).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99
    Selbst wenn von den eingetragenen Marken tatsächlich nur ein Teil benutzt wird, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht unbeachtet bleiben (vgl dazu BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99
    Selbst wenn von den eingetragenen Marken tatsächlich nur ein Teil benutzt wird, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht unbeachtet bleiben (vgl dazu BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99
    Gleichwohl kann dies der Entscheidung nicht zugrundegelegt werden, weil die Kennzeichnungskraft einer Marke keine Tatsache darstellt, die als solche behauptet oder bestritten werden könnte, sondern eine rechtliche Wertung, die dem Gericht aufgrund des Sach- und Streitstandes bzw der präsenten Beweis- oder sonstigen Glaubhaftmachungsmittel obliegt (vgl die zu dieser Problematik instruktiven Ausführungen BPatG GRUR 1997, 840, 842 reSp "Lindora/Linola").
  • BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von einer ursprünglichen durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn sich der Wortbestandteil "Koro" ("cor" = lat. "Herz") wegen seines Indikationshinweises und seiner nach der Registerlage vielfachen Verwendung in Drittmarken (mehr als 70 "K(C)ORO"-Marken und über 530 Eintragungen von "C(K)or"-Marken jeweils zu Klasse 5) als kennzeichnungsschwach erweist (vgl zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 122; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur; ferner zur ständigen Rechtsprechung des BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 127/99 - Coridilt # Korodin; PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin; PA-VIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 266/94 Corosyx # Korodin).

    Wie in dem angefochtenen Beschluß der Markenstelle zutreffend ausgeführt ist, kann dem übereinstimmenden Wortanfang "K(C)oro" wegen seiner Kennzeichnungsschwäche kein entscheidendes Gewicht für die Begründung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr beigemessen werden, wenn dieser auch bei der Prüfung der maßgebenden Gesamtwirkung der Zeichen nicht unberücksichtigt bleiben darf (st Rspr vgl Althammer/Ströbele Markengesetz, 5. Aufl, § 9 Rdn 129, 161 mit weiteren Hinweisen; vgl auch PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin).

    Insgesamt erweist sich deshalb der jeweilige Gesamteindruck der Markenwörter unter Berücksichtigung dieser auffälligen, unterscheidenden Elemente (vgl hierzu EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) auch aus der Erinnerung heraus (vgl EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) selbst bei undeutlicherer Sprechweise oder schlechteren Übermittlungsbedingungen als derart verschieden, daß die Marken mit ausreichender Sicherheit auseinandergehalten werden können und eine Verwechslungsgefahr auch unter Berücksichtigung strenger Anforderungen und des Unterscheidungsvermögens von Laien zu verneinen ist (vgl auch PAVIS PROMA, Knoll, BPatG, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin).

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