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   BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08   

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https://dejure.org/2011,8644
BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08 (https://dejure.org/2011,8644)
BPatG, Entscheidung vom 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08 (https://dejure.org/2011,8644)
BPatG, Entscheidung vom 13. April 2011 - 21 W (pat) 308/08 (https://dejure.org/2011,8644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Optische Inspektion von Rohrleitungen

    § 59 PatG, § 61 Abs 1 PatG
    Patenteinspruchsverfahren - "Optische Inspektion von Rohrleitungen" - Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache nach Erlöschen des Patents und fehlender Geltendmachung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden - Annahme einer Erledigung trotz ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Einspruchsverfahren ist nicht in erster Linie auf die rückwirkende Beseitigung der Patenterteilung oder eines erteilten Patents gerichtet; Ein Einspruch gilt bei Nichtzahlung der Jahresgebühr und dem daraus folgenden Erlöschen des Patens als in der Hauptsache ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Optische Inspektion von Rohrleitungen" - Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache nach Erlöschen des Patents und fehlender Geltendmachung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden - Annahme einer Erledigung trotz ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Optische Inspektion von Rohrleitungen" - Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache nach Erlöschen des Patents und fehlender Geltendmachung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden - Annahme einer Erledigung trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Optische Inspektion von Rohrleistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patenteinspruchsverfahren - "Optische Inspektion von Rohrleitungen" - Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache nach Erlöschen des Patents und fehlender Geltendmachung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden - Annahme einer Erledigung trotz ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    (im Anschluss an BGH GRUR 1997, 615 ff - Vornapf; BPatGE 51, 128 ff - Radauswuchtmaschine, in Abgrenzung zu BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, Leitsätze veröffentlicht in Mitt 2011, 71).

    Nach Erlöschen des Patents ist für eine Fortführung des Einspruchsverfahrens ein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich (BGH in std. Rspr., vgl. GRUR 2008, 279 f. - Kornfeinung, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; Schulte, PatG 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 250; Benkard, PatG 10. Aufl. 2006, § 59 Rn. 46c; Busse, PatG 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 28, jeweils m. w. N.).

    Dass die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis geltend gemacht hat, führt nicht zur nachträglichen Unzulässigkeit des Einspruchs (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, Leitsätze veröffentlicht in Mitt 2011, 71, vollständige Entscheidung abrufbar unter juris Das Rechtsportal).

    Die Erledigung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Rechtssicherheit im Beschlusswege auszusprechen (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; zur Gestaltungsfreiheit des BPatG im Verfahrensrecht vgl. BGH GRUR 1995, 577 ff. - Drahtelektrode unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961, BlPMZ 1961, 140, 155).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    (im Anschluss an BGH GRUR 1997, 615 ff - Vornapf; BPatGE 51, 128 ff - Radauswuchtmaschine, in Abgrenzung zu BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, Leitsätze veröffentlicht in Mitt 2011, 71).

    Nach Erlöschen des Patents ist für eine Fortführung des Einspruchsverfahrens ein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich (BGH in std. Rspr., vgl. GRUR 2008, 279 f. - Kornfeinung, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; Schulte, PatG 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 250; Benkard, PatG 10. Aufl. 2006, § 59 Rn. 46c; Busse, PatG 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 28, jeweils m. w. N.).

    Das Einspruchsverfahren ist vielmehr in der Hauptsache erledigt (BGH GRUR 1999, 571 ff. - künstliche Atmosphäre; GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BPatGE a. a. O. - Radauswuchtmaschine).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97

    Künstliche Atmosphäre

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Das Einspruchsverfahren ist vielmehr in der Hauptsache erledigt (BGH GRUR 1999, 571 ff. - künstliche Atmosphäre; GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BPatGE a. a. O. - Radauswuchtmaschine).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 59 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 61 Abs. 1 S. 1 PatG (vgl. auch Busse, PatG, 6. Aufl. 2003, § 59, Rn. 191; Schulte, PatG, 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 171; BGH GRUR 1999, 571 ff. - künstliche Atmosphäre, TZ II 1 b)bb)).

  • BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06

    Vorrichtung zum Heißluftnieten - Patenteinspruchsverfahren - "Vorrichtung zum

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    (im Anschluss an BGH GRUR 1997, 615 ff - Vornapf; BPatGE 51, 128 ff - Radauswuchtmaschine, in Abgrenzung zu BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, Leitsätze veröffentlicht in Mitt 2011, 71).

    Dass die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis geltend gemacht hat, führt nicht zur nachträglichen Unzulässigkeit des Einspruchs (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, Leitsätze veröffentlicht in Mitt 2011, 71, vollständige Entscheidung abrufbar unter juris Das Rechtsportal).

  • BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Dieser Gesichtspunkt führt im Nichtigkeitsverfahren dazu, dass eine Klagerücknahme nicht der Zustimmung des Beklagten bedarf (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten), im Einspruchsverfahren kann der Einsprechende nach Erlöschen des Patents nicht als Sachwalter von Belangen der Allgemeinheit auftreten, wobei auch Gesichtspunkte der Prozessökonomie zu beachten sind (BGH a. a. O. - Vornapf).
  • BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95

    "Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Die Erledigung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Rechtssicherheit im Beschlusswege auszusprechen (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; zur Gestaltungsfreiheit des BPatG im Verfahrensrecht vgl. BGH GRUR 1995, 577 ff. - Drahtelektrode unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961, BlPMZ 1961, 140, 155).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Er kann den Prüfungsumfang nicht bestimmen, also das Patent nicht nur teilweise angreifen (vgl. BGH GRUR 2003, 695 - Automatisches Fahrzeuggetriebe) oder seinen Angriff auf bestimmte Widerrufsgründe beschränken (BGH GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Da die Einspruchsfrist im vorliegenden Verfahren nach dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und der Einspruch vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, ist das Bundespatentgericht für die Entscheidung gemäß § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der bis einschließlich 30. Juni 2006 gültigen Fassung weiterhin zuständig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2007, 449 f. - Rundsteckverbinder).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZB 18/06

    Kornfeinung

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Nach Erlöschen des Patents ist für eine Fortführung des Einspruchsverfahrens ein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich (BGH in std. Rspr., vgl. GRUR 2008, 279 f. - Kornfeinung, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; Schulte, PatG 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 250; Benkard, PatG 10. Aufl. 2006, § 59 Rn. 46c; Busse, PatG 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 28, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08
    Nach Erlöschen des Patents ist für eine Fortführung des Einspruchsverfahrens ein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich (BGH in std. Rspr., vgl. GRUR 2008, 279 f. - Kornfeinung, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; Schulte, PatG 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 250; Benkard, PatG 10. Aufl. 2006, § 59 Rn. 46c; Busse, PatG 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 28, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZB 4/02

    "Automatisches Fahrzeuggetriebe"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs

  • BPatG, 22.03.2012 - 6 W (pat) 59/08
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich insbesondere BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; vgl. auch BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Verfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

  • BPatG, 01.03.2012 - 6 W (pat) 23/08
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich insbesondere BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; vgl. auch BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Verfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

  • BPatG, 27.06.2011 - 6 W (pat) 306/11
    Da die Einsprechende nach dem Erlöschen des Patents erklärt hat, dass ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf nicht geltend gemacht wird, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich insbesondere BPatG GRUR 2010, 363, -Radauswuchtmaschine vgl. auch BPatGE 51, 254 -Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen; veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu BPatG GRUR 2010, 363 -Radauswuchtmaschine; BPatGE 51, 254 -Kugelgelenk; neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

  • BPatG, 12.04.2011 - 21 W (pat) 320/06

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache

    Es ist daher auch nicht erforderlich, dass der Patentinhaber gegenüber der Allgemeinheit eine Freistellungserklärung abgibt (vgl. BPatG, Beschluss vom 13. April 2011, 21 W (pat) 308/08, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 19.01.2016 - 14 W (pat) 701/14

    Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zur Herstellung kristalliner

    Unter Berufung auf diese Rechtsprechung wird die Frage, ob ein Teileinspruch das DPMA bzw. (in den Fällen des § 61 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 PatG) das BPatG hinsichtlich des Prüfungsumfangs bindet, überwiegend verneint (vgl. BPatG v 13.4.2011 - 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen = Mitt.
  • BPatG, 28.06.2011 - 1 Ni 6/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Schädlingsbekämpfung mit

    Der Antrag ist auch im Hinblick auf die durch Erlöschen des Streitpatents nicht rückwirkend beseitigten Rechtswirkungen der Patenterteilung (zur Abgrenzung der - unberührten - Wirksamkeit des Erteilungsbeschlusses als Verwaltungsakt BGH GRUR 1997, 615, 616 - Vornapf; BPatGE 46, 134 - gerichtliches Einspruchsverfahren; BPatG Beschl. v. 13. April 2011, Az. 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; Hövelmann GRUR 2007, 283, 286 Fn. 40; aA BPatG GRUR 2011 657, 662 - Vorrichtung zum Heißluftnieten) auf Nichtigerklärung und nicht auf Feststellung der Nichtigkeit zu richten (BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr).
  • BPatG, 05.07.2011 - 8 W (pat) 349/06
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 -Radauswuchtmaschine und v. 13. April 2011, 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. -Vornapf).
  • BPatG, 04.07.2011 - 8 W (pat) 344/06
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 -Radauswuchtmaschine und v. 13. April 2011, 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. -Vornapf).
  • BPatG, 04.07.2011 - 8 W (pat) 326/05
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 -Radauswuchtmaschine und v. 13. April 2011, 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. -Vornapf).
  • BPatG, 17.10.2013 - 8 W (pat) 19/09
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine; BlPMZ 2011, 384 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BGH GRUR 2012, 1071 - Sondensystem).
  • BPatG, 17.04.2012 - 21 W (pat) 321/06
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