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   BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01   

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https://dejure.org/2002,31545
BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01 (https://dejure.org/2002,31545)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01 (https://dejure.org/2002,31545)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2002 - 30 W (pat) 202/01 (https://dejure.org/2002,31545)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01
    Entscheidend ist nämlich, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; auch BGH GRUR 2002, 544f - BANK 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01
    Entscheidend ist nämlich, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; auch BGH GRUR 2002, 544f - BANK 24).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. zB BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH GRUR 2002, 342, 343 - ASTRA/ESTRA-PUREN jew mwN).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01
    Mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes (1.1.1995) ist das abstrakte Schutzhindernis von Buchstaben entfallen, so daß auch die Bewertung des Schutzes der Marke nach der neuen Rechtslage zu erfolgen hat; zudem ist die angegriffene Marke erst mit Zeitrangverschiebung auf den 1. Januar 1995 angemeldet worden (vgl BGH WRP 2002, 1152, 1154 - DKV/OKV mwN).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 30 W (pat) 202/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. zB BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH GRUR 2002, 342, 343 - ASTRA/ESTRA-PUREN jew mwN).
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