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   BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04   

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BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04 (https://dejure.org/2006,31508)
BPatG, Entscheidung vom 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04 (https://dejure.org/2006,31508)
BPatG, Entscheidung vom 13. September 2006 - 32 W (pat) 72/04 (https://dejure.org/2006,31508)
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  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Marken hat an sich die umfassende Abwägung der maßgeblichen Einzelfaktoren, insbesondere von Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, Kennzeichnungskraft der älteren Marke, Zeichenähnlichkeit sowie Art des beteiligten Verkehrs und zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen zur Voraussetzung (vgl. z. B. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04
    Allerdings kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn zumindest noch eine geringe (Marken- oder) Warenähnlichkeit vorhanden ist; bei gänzlichem Fehlen dieses Tatbestandsmerkmals scheidet ihre Annahme demgegenüber aus (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 GeDIOS; GRUR 2003, 428, 432 BIG BERTHA; GRUR 2001, 507, 508 EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04
    Allerdings kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn zumindest noch eine geringe (Marken- oder) Warenähnlichkeit vorhanden ist; bei gänzlichem Fehlen dieses Tatbestandsmerkmals scheidet ihre Annahme demgegenüber aus (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 GeDIOS; GRUR 2003, 428, 432 BIG BERTHA; GRUR 2001, 507, 508 EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 72/04
    Allerdings kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn zumindest noch eine geringe (Marken- oder) Warenähnlichkeit vorhanden ist; bei gänzlichem Fehlen dieses Tatbestandsmerkmals scheidet ihre Annahme demgegenüber aus (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 GeDIOS; GRUR 2003, 428, 432 BIG BERTHA; GRUR 2001, 507, 508 EVIAN/REVIAN).
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