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   BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02   

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https://dejure.org/2004,30048
BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,30048)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,30048)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 26 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,30048)
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  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02
    Insbesondere kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/ TISSERAND).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02
    Eine Ähnlichkeit von Waren liegt vor, wenn sie in Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - , so enge Berührungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; 1999, 496 - TIFFANY; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02
    Insbesondere kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/ TISSERAND).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02
    Eine Ähnlichkeit von Waren liegt vor, wenn sie in Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - , so enge Berührungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; 1999, 496 - TIFFANY; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 14.01.2004 - 26 W (pat) 210/02
    Eine Ähnlichkeit von Waren liegt vor, wenn sie in Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - , so enge Berührungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; 1999, 496 - TIFFANY; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN).
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