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   BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02   

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BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02 (https://dejure.org/2002,7473)
BPatG, Entscheidung vom 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02 (https://dejure.org/2002,7473)
BPatG, Entscheidung vom 14. August 2002 - 29 W (pat) 80/02 (https://dejure.org/2002,7473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 157
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BPatG, 28.10.1997 - 5 W (pat) 54/96

    Gebrauchsmuster - Gegenstandswert in Löschungsverfahren - Ringbücher

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    In Entscheidungen aus den Jahren 1997 bis 1999 erweiterte das BPatG seine Rechtsprechung dahingehend, dass im Rahmen der Einzelhandelstätigkeiten diejenigen als selbständige Dienstleistungen für eintragbar gehalten wurden, die sich auch an Dritte zur selbständigen Wahrnehmung übertragen lassen (BPatGE 39, 70 - SUMMIT; Beschluss vom 22.10.1999 - 33 W (pat) 210/97 - Century 21; BPatGE 38, 148 - Rexham; ebenso Beschluss vom 2.7.1997 - 29 W (pat) 123/97 - Büchersuchdienst für "Waren und Dienstleistungen eines Buchclubs").

    Es ist nämlich nicht möglich, innerhalb desselben wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiches für ein und dieselbe Handlung gleichzeitig eine Waren- und eine Dienstleistungsmarke zu erhalten (BPatGE 39, 70, 73; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn 154 ff; Grabrucker a.a.0.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Bei Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit angesichts der derzeitigen Rechtsprechung sowohl des BGH (GRUR 1999, 731 - Canon II; 1999, 586 - White Lion; 2000, 883 - Papagallo; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; WRP 2001, 165; MarkenR 2001, 31 - Wintergarten) wie des EuGH (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon) ist eine Ähnlichkeit dann anzunehmen, wenn das Publikum eine gemeinsame Qualitätskontrolle im Sinne einer übergeordneten betrieblichen Kontrolle zu vermuten Anlass hat.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Bei Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit angesichts der derzeitigen Rechtsprechung sowohl des BGH (GRUR 1999, 731 - Canon II; 1999, 586 - White Lion; 2000, 883 - Papagallo; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; WRP 2001, 165; MarkenR 2001, 31 - Wintergarten) wie des EuGH (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon) ist eine Ähnlichkeit dann anzunehmen, wenn das Publikum eine gemeinsame Qualitätskontrolle im Sinne einer übergeordneten betrieblichen Kontrolle zu vermuten Anlass hat.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Bei Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit angesichts der derzeitigen Rechtsprechung sowohl des BGH (GRUR 1999, 731 - Canon II; 1999, 586 - White Lion; 2000, 883 - Papagallo; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; WRP 2001, 165; MarkenR 2001, 31 - Wintergarten) wie des EuGH (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon) ist eine Ähnlichkeit dann anzunehmen, wenn das Publikum eine gemeinsame Qualitätskontrolle im Sinne einer übergeordneten betrieblichen Kontrolle zu vermuten Anlass hat.
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Bei Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit angesichts der derzeitigen Rechtsprechung sowohl des BGH (GRUR 1999, 731 - Canon II; 1999, 586 - White Lion; 2000, 883 - Papagallo; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; WRP 2001, 165; MarkenR 2001, 31 - Wintergarten) wie des EuGH (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon) ist eine Ähnlichkeit dann anzunehmen, wenn das Publikum eine gemeinsame Qualitätskontrolle im Sinne einer übergeordneten betrieblichen Kontrolle zu vermuten Anlass hat.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Bei Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit angesichts der derzeitigen Rechtsprechung sowohl des BGH (GRUR 1999, 731 - Canon II; 1999, 586 - White Lion; 2000, 883 - Papagallo; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; WRP 2001, 165; MarkenR 2001, 31 - Wintergarten) wie des EuGH (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon) ist eine Ähnlichkeit dann anzunehmen, wenn das Publikum eine gemeinsame Qualitätskontrolle im Sinne einer übergeordneten betrieblichen Kontrolle zu vermuten Anlass hat.
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Bei Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit angesichts der derzeitigen Rechtsprechung sowohl des BGH (GRUR 1999, 731 - Canon II; 1999, 586 - White Lion; 2000, 883 - Papagallo; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; WRP 2001, 165; MarkenR 2001, 31 - Wintergarten) wie des EuGH (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon) ist eine Ähnlichkeit dann anzunehmen, wenn das Publikum eine gemeinsame Qualitätskontrolle im Sinne einer übergeordneten betrieblichen Kontrolle zu vermuten Anlass hat.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck (bzw. Wortfolge) der deutschen oder einer gebräuchlichen Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft, was gleichermaßen für Einwortzeichen als auch für Mehrwortzeichen wie Slogans, Wort-Bildzeichen und für fremdsprachige Ausdrücke gilt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck (bzw. Wortfolge) der deutschen oder einer gebräuchlichen Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft, was gleichermaßen für Einwortzeichen als auch für Mehrwortzeichen wie Slogans, Wort-Bildzeichen und für fremdsprachige Ausdrücke gilt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck (bzw. Wortfolge) der deutschen oder einer gebräuchlichen Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft, was gleichermaßen für Einwortzeichen als auch für Mehrwortzeichen wie Slogans, Wort-Bildzeichen und für fremdsprachige Ausdrücke gilt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

  • BPatG, 08.02.1999 - 30 W (pat) 187/98
  • BPatG, 15.05.1997 - 29 W (pat) 116/96

    Beanstandung einer Markenanmeldung als Hilfsdienstleistung; Konsequenzen der

  • BPatG, 16.06.2000 - 33 W (pat) 152/99
  • BPatG, 03.08.1984 - 25 W (pat) 51/81
  • BPatG, 22.10.1999 - 33 W (pat) 210/97
  • BPatG, 10.01.2020 - 29 W (pat) 41/17

    Markenrecht: Carrera

    von ihm hergestellte Produkt als solches aufzuwerten und ist integraler Bestandteil des Verkaufs (vgl. hierzu ausführlich auch BPatG, Beschluss vom 14.08.2002, 29 W (pat) 80/02).
  • BPatG, 03.11.2004 - 29 W (pat) 45/04
    Durch eine Sinnänderung im technischen Bereich kennzeichnet es dort nicht mehr nur die gewinnende Äußerlichkeit, sondern bedeutet Verknüpfung und Integration und wird als Hinweis auf gerätetechnische Intelligenz verwendet (Loskant, Das neue Trendwörter Lexikon, 1998, Stichwort: "Smart..."; BPatG GRUR 2003, 157 - Smartweb m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts finden sich weitere mit "smart" zusammengesetzte Zeichen, die nicht eingetragen wurden, weil sie jeweils beschreibend waren, so z.B. SmartAssist für Klasse 9 (BPatG 30 W (pat) 271/97), SmartATM (BPatG 30 W (pat) 111/98), SmartBox (Klasse 38; BPatG 29 W (pat) 63/00), smartbuilding.de (Klassen 42, 16, 36; BPatG 25 W (pat) 167/01), SMARTCLOCK (BPatG 24 W (pat) 69/96), SmartConnect (Klasse 38; BPatG 29 W (pat) 131/03), SmartDrive (Klassen 9, 16, 42; HABM R0637/01-4), SMART-DRIVE (Klassen 7, 9, 12; HABM R0688/03-1), SmartEther (Klasse 9; BPatG 30 W (pat) 113/98), Smart Shopper (Klassen 9, 35, 42; BPatG 30 W (pat) 132/02), SMARTNET (BPatG 33 W (pat) 152/99), Smartweb (Klasse 38; BPatG 29 W (pat) 80/02) usw.

  • BPatG, 14.08.2019 - 29 W (pat) 41/17
    Selbst wenn der Hersteller beim Verkauf der Waren über einen Internetshop eine besonders ansprechende Präsentation, kostenlose telefonische Beratung zum Produkt oder besonders einfache Bestellmöglichkeiten anbietet, so dient dies allein dazu, das von ihm hergestellte Produkt als solches aufzuwerten und ist integraler Bestandteil des Verkaufs (vgl. hierzu ausführlich auch BPatG, Beschluss vom 14.08.2002, 29 W (pat) 80/02).
  • BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 335/03
    Da die Markenstelle der Anmeldemarke somit zu Recht die Eintragung versagt hat, war die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin zurückzuweisen, ohne daß es eines Eingebens auf die weitere Frage der Zulässigkeit des beanspruchten Dienstleistungsbegriffs "Herstellung und Verkauf von Textilgardinen und Zubehör" (vgl dazu BPatGE 46, 20 - Smartweb; BPatGE 46, 48 - Einzelhandelsdienstleistungen).
  • BPatG, 23.02.2005 - 29 W (pat) 294/02
    Für die Dienstleistung "Vertrieb von den in Klasse 9 aufgelisteten Waren gegen Entgelt für Dritte" als grundsätzlich markenfähige Einzelhandelsdienstleistung (vgl. auch die Stellungnahme des Generalanwalts vom 13.01.2005 in der Rs. C-418/02 im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des Bundespatentgerichts an den Europäischen Gerichtshof zur Frage, ob der Einzelhandel mit Waren eine Dienstleistung im Sinn von Art. 2 RL 89/104/EWG ist) gelten dieselben Erwägungen im Hinblick auf die konkrete Unterscheidungskraft (BPatG GRUR 2003, 157 f. - Smartweb; 29 W (pat) 65/02 - good vibrations) wie auch für andere Marken.
  • BPatG, 12.10.2004 - 24 W (pat) 357/03
    Zudem lassen sich ebenso Entscheidungen des Bundespatentgerichts anführen, in denen die Unterscheidungskraft von Wortkombinationen sowohl mit dem Bestandteil "Hit" (vgl die oben zitierten Beschlüsse "Golf Hit"; "Hits für Kids") als auch mit dem Bestandteil "Web" (vgl BPatG GRUR 2003, 157 "Smartweb") verneint wurde.
  • BPatG, 07.05.2003 - 29 W (pat) 65/02
    Solche zusätzlichen Angaben sind aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit geboten (vgl BPatG GRUR 2003, 157 - Smartweb).
  • BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 4/02
    Ein thematischer Bezug der angemeldeten Bezeichnung zu der Dienstleistung "Herstellung und Handel mit Büchern" und den Waren "Druckereierzeugnisse, Buchbindeartikel, Lehr- und Unterrichtsmittel, CD-ROMs, Bücher, Computerprogramme, DVDs" besteht hier ohne weiteres (vgl BGH, GRUR 2001, 1 042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1 043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten), wobei dahinstehen kann, ob die Dienstleistung betreffend den Handel mit Büchern ohne weitere Einschränkungen so überhaupt schutzfähig wäre (vgl BPatG, GRUR 2003, 157 - Smartweb).
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