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BPatG, 14.12.2005 - 26 W (pat) 173/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 14.12.2005 - 26 W (pat) 173/04
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips;… GRUR Int 2004, 943 - Farbe Orange). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 14.12.2005 - 26 W (pat) 173/04
Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom maßgeblichen Publikum als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren oder Dienstleistungen zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 14.12.2005 - 26 W (pat) 173/04
Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom maßgeblichen Publikum als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren oder Dienstleistungen zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 14.12.2005 - 26 W (pat) 173/04
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO). - BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89
Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania"; …
Auszug aus BPatG, 14.12.2005 - 26 W (pat) 173/04
Selbst wenn mit der Markenstelle davon ausgegangen wird, dass dem angesprochenen Verkehr in Verbindung mit den beanspruchten Transport- und Veranstaltungsleistungen der Markenbestandteil "Germania" als italienischer Begriff für "Deutschland" bekannt ist (vgl. dazu BGH GRUR 1991, 472, 473 - Germania; BPatG PAVIS - GERMANIA) und für den weiteren Bestandteil "Express" im Zusammenhang mit dem Angebot von Transportleistungen und Reisen die Deutung "Schneller Transport" oder "Eilzug" nahe liegt (vgl. dazu BPatG PAVIS - Übernacht Express und - EXPRESS), weist die angemeldete Bezeichnung "Germania Express" in ihrer Gesamtheit nur einen unklaren und verschwommenen Aussagegehalt auf.