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   BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99   

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BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99 (https://dejure.org/2000,19623)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99 (https://dejure.org/2000,19623)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 27 W (pat) 150/99 (https://dejure.org/2000,19623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 807
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99
    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine prioritätsjüngere Marke der Gefahr einer Verwechslung mit einem älteren Widerspruchszeichen unterliegt, ist die Wechselwirkung aller im Einzelfall zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (EuGH GRUR 1998, 922 "Canon"; MarkenR 1999, 236 "Lloyd/Loints").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99
    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine prioritätsjüngere Marke der Gefahr einer Verwechslung mit einem älteren Widerspruchszeichen unterliegt, ist die Wechselwirkung aller im Einzelfall zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (EuGH GRUR 1998, 922 "Canon"; MarkenR 1999, 236 "Lloyd/Loints").
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99
    Von besonderer Bedeutung sind dabei die Warenidentität bzw -ähnlichkeit, die Markenähnlichkeit und die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (BGH GRUR 1995, 216 "Oxygenol II").
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99
    Denn die Warenähnlichkeit ist - abstrakt - anhand der jeweiligen Warenverzeichnisse zu bestimmen (vgl zB BGH WRP 1998, 1078 "JOHN LORD/JOHN LOBB").
  • OLG Frankfurt, 11.04.2024 - 6 U 131/22

    Bewerbung von Orchesterdarbietungen mit Filmmusik mit Bezug auf Marken

    Eine Bekanntheit kann allerdings im Einzelfall auf besonders eng verwandte Waren/Dienstleistungen ausstrahlen (BGH GRUR 2012, 930 Rn. 71 - Bogner B/Barbie B; Beispiele: BPatG GRUR 2006, 338 (342) - DAX-Trail/DAX; GRUR 2005, 773, 776 - Blue Bull/RED BULL; GRUR 2000, 807 f. - LIOR/DIOR).
  • BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03

    Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von

    Für die Bejahung der Verwechslungsgefahr ist aber nicht allein die - im Einzelfall ohnehin schwierige - Prognose maßgeblich, dass mit Verwechslungsfällen tatsächlich in nennenswertem Umfang zu rechnen ist, sondern die normative Bewertung, dass eine ähnliche jüngere Marke von einer infolge unternehmerischer Leistung gestärkten Widerspruchsmarke einen beträchtlichen Abstand einzuhalten hat (vgl. BPatGE 42, 227 = GRUR 2000, 807 - LIOR/DIOR).
  • BPatG, 31.08.2020 - 26 W (pat) 2/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hellis (Wort-Bild-Marke)/herlitz (Wort-Bild-Marke)"

    Ferner widerspreche sie der Rechtsprechung (BGH GRUR 2011, 824 Rdnr. 33 - Kappa; GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BPatG 29 W (pat) 591/17; 28 W (pat) 536/16; GRUR 2000, 807, 808 - Lior/Dior).
  • BPatG, 05.08.2014 - 27 W (pat) 52/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "BOSS STAR (Wort-Bild-Marke)/BOSS" - zur

    Hiervon ist namentlich für Taschen auszugehen (s. bereits BPatG GRUR 2000, 807, 808 - LIOR/DIOR), die als typischer Accessoireartikel regelmäßig unter derselben kaufmännischen Verantwortung angeboten werden (vgl. Louis Vuitton).
  • BPatG, 18.12.2013 - 29 W (pat) 504/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "THE SADDIES (Wort-Bild-Marke)/gaddi's

    Dabei kommen Verbraucher aus der gesamten Bevölkerung in Betracht, die auf dem hier maßgeblichen Modesektor generell markenbewusst sind, so dass mithin nicht auf einen flüchtigen und unaufmerksamen Interessenten abgestellt werden kann (27 W (pat) 150/99 - LIOR/DIOR; BPatG GRUR 1998, 148 - SAINT MORIS/St. Moritz), sondern von einer zumindest normalen Aufmerksamkeit der Erwerber dieser Produkte ausgegangen werden kann.
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 504/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MOONY/Mona" - Warenidentität - zur

    Dabei kommen Verbraucher aus der gesamten Bevölkerung in Betracht, die auf dem hier maßgeblichen Textil- und Modesektor generell markenbewusst sind, so dass mithin nicht auf einen flüchtigen und unaufmerksamen Interessenten abgestellt werden kann (27 W (pat) 150/99 - LIOR/DIOR; BPatG GRUR 1998, 148 - SAINT MORIS/St. Moritz), sondern von einer zumindest normalen Aufmerksamkeit der Erwerber dieser Produkte ausgegangen werden kann.
  • BPatG, 28.10.2003 - 24 W (pat) 227/02
    Doch selbst wenn man die Bekanntheit der Buchstaben "MS" als Marke für Waren und Dienstleistungen im Bereich des Automobilrennsports unterstellen würde, könnte eine solche nur auf damit eng verwandte Waren oder Dienstleistungen ausstrahlen (BGH BlPMZ 1978, 326, 327 "SPAR"; BPatG GRUR 2000, 807, 808 "LIOR/DIOR"; Bl 2001, 101, 103 "Ayk.../AOK"), nicht jedoch auf die hier in Rede stehenden Waren der Klassen 3 und 16, die keine näheren wirtschaftlichen Berührungspunkte zum Automobilrennsport aufweisen.
  • BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 58/04
    Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft als Marke setzt nämlich den markenmäßigen Gebrauch des Firmennamens oder Unternehmenskennzeichens zur Kennzeichnung von Waren eines bestimmten Unternehmens voraus und ist zudem grundsätzlich auf diejenigen Waren beschränkt, für die eine entsprechende intensive Benutzung erfolgt (vgl BGH GRUR 1978, 170, 171 "FAN"; BPatG GRUR 2000, 807, 808 "LIOR/DIOR"; BlPMZ 2001, 101, 103 "Ayk.../AOK").
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