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   BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20   

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BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20 (https://dejure.org/2021,6697)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20 (https://dejure.org/2021,6697)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2021 - 25 W (pat) 14/20 (https://dejure.org/2021,6697)
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  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. f. - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 9 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.).

    aa) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176, 177 Rdnr. 16 - ZOOM).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 - ISET/ISETsolar; GRUR 2012, 1040 Rdnr. 30 f. - pjur/pure).
  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 75/15

    Wunderbaum II - Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    aa) Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 1096 Rdnr. 31 - BORCO/HABM [Buchst. a]; BGH GRUR 2017, 75 Rdnr. 19 - Wunderbaum II).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    aa) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176, 177 Rdnr. 16 - ZOOM).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. f. - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 9 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Unterscheidungskräftig ist eine geschäftliche Bezeichnung allgemein dann, wenn der Verkehr sie als namensmäßigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht, wobei es genügt, dass sich ein ausschließlich unternehmensbeschreibender Sinngehalt nicht feststellen lässt (BGH GRUR-RR 2010, 205 Rdnr. 22 - Haus & Grund IV; GRUR 2008, 1108 Rdnr. 32 - Haus & Grund III; BPatG 26 W (pat) 64/16 - Spotted.de).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    aa) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176, 177 Rdnr. 16 - ZOOM).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 - ISET/ISETsolar; GRUR 2012, 1040 Rdnr. 30 f. - pjur/pure).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

  • BPatG, 04.03.2021 - 25 W (pat) 14/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Waffel Werk (Wort-Bild-Marke)/WaffelWerk

  • BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harzer Apparatewerke" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 11.12.2019 - 26 W (pat) 571/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "STUHLWERK" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
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