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   BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16   

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BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16 (https://dejure.org/2019,12832)
BPatG, Entscheidung vom 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16 (https://dejure.org/2019,12832)
BPatG, Entscheidung vom 15. April 2019 - 26 W (pat) 64/16 (https://dejure.org/2019,12832)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Rein interne Vorbereitungshandlungen, wie z. B. die Ausarbeitung einer geschäftlichen Konzeption, reichen nicht aus (BGH GRUR 2008, 1108 Rdnr. 42 - Haus & Grund III).

    Unterscheidungskräftig ist eine geschäftliche Bezeichnung allgemein dann, wenn der Verkehr sie als namensmäßigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht, wobei es genügt, dass sich ein ausschließlich unternehmensbeschreibender Sinngehalt nicht feststellen lässt (BGH GRUR-RR 2010, 205 Rdnr. 22 - Haus & Grund IV; GRUR 2008, 1108 Rdnr. 32 - Haus & Grund III).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Auch die bloße Registrierung eines Domainnamens genügt nicht, weil damit allein noch keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr verbunden ist (BGH GRUR 2009, 685 Rdnr. 30 - ahd.de; GRUR 2009, 1055 Rdnr. 40 - airdsl).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Der Schutz entsteht selbst dann, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium erfolgt sind (BGH GRUR 1980, 114 Rdnr. 15 - Concordia; GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS), sofern diese Vorbereitungshandlungen nach außen im Rechtsverkehr auftreten.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Der Schutz entsteht selbst dann, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium erfolgt sind (BGH GRUR 1980, 114 Rdnr. 15 - Concordia; GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS), sofern diese Vorbereitungshandlungen nach außen im Rechtsverkehr auftreten.
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Denn als namensmäßige Ingebrauchnahme eines Unternehmenskennzeichens im Vorbereitungsstadium kommen neben der Anmietung der Betriebsstätte, der Einstellung von Personal oder der Schaltung eines Telefonanschlusses (Ingerl/Rhonke, MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 58; Günther, WRP 2005, 975, 977) das Versenden von Geschäftsbriefen mit aufgedruckter Firmenbezeichnung (BGH GRUR 1995, 825, 826 - Torres), die firmenmäßige Verwendung auf Rechnungen oder Preislisten gegenüber Zwischenhändlern (OLG München GRUR 1980, 1003, 1005 - Arena) oder die Versendung von Prospekten mit Firmenangabe an potentielle Geschäftspartner (OLG Hamburg WRP 2001, 956, 960 - SEC) in Betracht.
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Denn als namensmäßige Ingebrauchnahme eines Unternehmenskennzeichens im Vorbereitungsstadium kommen neben der Anmietung der Betriebsstätte, der Einstellung von Personal oder der Schaltung eines Telefonanschlusses (Ingerl/Rhonke, MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 58; Günther, WRP 2005, 975, 977) das Versenden von Geschäftsbriefen mit aufgedruckter Firmenbezeichnung (BGH GRUR 1995, 825, 826 - Torres), die firmenmäßige Verwendung auf Rechnungen oder Preislisten gegenüber Zwischenhändlern (OLG München GRUR 1980, 1003, 1005 - Arena) oder die Versendung von Prospekten mit Firmenangabe an potentielle Geschäftspartner (OLG Hamburg WRP 2001, 956, 960 - SEC) in Betracht.
  • OLG München, 10.06.1980 - 6 U 1211/80
    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Denn als namensmäßige Ingebrauchnahme eines Unternehmenskennzeichens im Vorbereitungsstadium kommen neben der Anmietung der Betriebsstätte, der Einstellung von Personal oder der Schaltung eines Telefonanschlusses (Ingerl/Rhonke, MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 58; Günther, WRP 2005, 975, 977) das Versenden von Geschäftsbriefen mit aufgedruckter Firmenbezeichnung (BGH GRUR 1995, 825, 826 - Torres), die firmenmäßige Verwendung auf Rechnungen oder Preislisten gegenüber Zwischenhändlern (OLG München GRUR 1980, 1003, 1005 - Arena) oder die Versendung von Prospekten mit Firmenangabe an potentielle Geschäftspartner (OLG Hamburg WRP 2001, 956, 960 - SEC) in Betracht.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Auch die bloße Registrierung eines Domainnamens genügt nicht, weil damit allein noch keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr verbunden ist (BGH GRUR 2009, 685 Rdnr. 30 - ahd.de; GRUR 2009, 1055 Rdnr. 40 - airdsl).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

  • BPatG, 11.11.2014 - 24 W (pat) 25/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Markenbeschwerdeverfahren - "LUMICELL

  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 88/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lehmitz/Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz

  • BPatG, 03.02.2016 - 29 W (pat) 25/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "ned tax/NeD Tax (geschäftliche Bezeichnung)/NeD Tax

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen

  • BPatG, 23.05.2017 - 25 W (pat) 94/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Bezeichnung "REALFUNDUS" wegen

  • BPatG, 04.03.2021 - 25 W (pat) 14/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Waffel Werk (Wort-Bild-Marke)/WaffelWerk

    Unterscheidungskräftig ist eine geschäftliche Bezeichnung allgemein dann, wenn der Verkehr sie als namensmäßigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht, wobei es genügt, dass sich ein ausschließlich unternehmensbeschreibender Sinngehalt nicht feststellen lässt (BGH GRUR-RR 2010, 205 Rdnr. 22 - Haus & Grund IV; GRUR 2008, 1108 Rdnr. 32 - Haus & Grund III; BPatG 26 W (pat) 64/16 - Spotted.de).
  • BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Unterscheidungskräftig ist eine geschäftliche Bezeichnung allgemein dann, wenn der Verkehr sie als namensmäßigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht, wobei es genügt, dass sich ein ausschließlich unternehmensbeschreibender Sinngehalt nicht feststellen lässt (BGH GRUR-RR 2010, 205 Rdnr. 22 - Haus & Grund IV; GRUR 2008, 1108 Rdnr. 32 - Haus & Grund III; BPatG 26 W (pat) 64/16 - Spotted.de).
  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 16/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nachtretter/Nachtretter (Unternehmenskennzeichen)" -

    Werden keine nach außen tretenden geschäftlichen Aktivitäten entwickelt, reicht allein die Innehabung einer Internetadresse nicht aus, um den Fortbestand eines Unternehmens und des dazugehörenden Unternehmenskennzeichens nachzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 871, 872 - Seicom; BPatG 26 W (pat) 64/16 - spotted.de).
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