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BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd). - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Von ihrem jeweiligen Gesamteindruck, auf den bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der einander gegenüberstehenden Zeichen grundsätzlich abzustellen ist (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 397 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV), unterscheiden sich die Marken infolge der unterschiedlichen Ziffernfolgen sowohl in schriftbildlicher als auch in klanglicher Hinsicht deutlich. - BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97
"Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines …
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Aufgrund der Wechselbeziehung dieser gegeneinander abzuwägenden Faktoren kann bei einem hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken und gesteigerter Kennzeichnungskraft der älteren Marke schon ein geringfügiger Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jew. m. zahlr. w. N.).
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Von ihrem jeweiligen Gesamteindruck, auf den bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der einander gegenüberstehenden Zeichen grundsätzlich abzustellen ist (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 397 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV), unterscheiden sich die Marken infolge der unterschiedlichen Ziffernfolgen sowohl in schriftbildlicher als auch in klanglicher Hinsicht deutlich. - BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01
Donline / T-Online
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Aufgrund der Wechselbeziehung dieser gegeneinander abzuwägenden Faktoren kann bei einem hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken und gesteigerter Kennzeichnungskraft der älteren Marke schon ein geringfügiger Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jew. m. zahlr. w. N.). - BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93
"Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Es handelt sich bei "HB" um eine bekannte Traditions-Zigarettenmarke und nicht um eine reine Herstellerbezeichnung, die allenfalls in bestimmten Fällen aus der Sicht der Verbraucher weniger ins Gewicht fallen mag, wenn sie einem weiteren als die eigentliche Produktbezeichnung anzusehenden Bestandteil hinzugefügt wird (vgl. BGH GRUR 1996, 404, 405 - Blendax Pep). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Dabei ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (…st. Rspr., vgl. z. B. EuGH a. a. O. - Lloyd), dessen Aufmerksamkeit je nach der Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHÉ/TISSERAND). - BGH, 18.03.1999 - I ZB 24/96
Schlüssel
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Zwischen den im vorliegenden Fall zu betrachtenden beanspruchten Waren besteht Identität bis Ähnlichkeit, so dass es eines erheblichen Unterschiedes zwischen den Marken bedarf, um eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr sicher auszuschließen (vgl. BGH, GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 15.09.2006 - 27 W (pat) 41/05
Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd).