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BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Nichtigkeitserklärung eines europäischen Patents auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Grundsätze zur Geltendmachung der mangelnden Ausführbarkeit und Patentfähigkeit gem. Art. 138 Abs. 1 EPÜ
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14 (EP)
- BGH, 17.05.2018 - X ZR 19/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05
einteilige Öse
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Da in K20a der Adapter nicht näher beschrieben wird, hat der Fachmann die Veranlassung, sich zur konstruktiven Ausgestaltung eines geeigneten Adapters im Stand der Technik umzuschauen (vgl. BGH GRUR 2010, 407 Ls - Einteilige Öse). - BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11
Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein …
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Dieser Abstrombetrieb mag zwar gemäß den Ausführungen in K19 mit Nachteilen verbunden sein bzw. der Aufstrombetrieb gemäß den Angaben der K20a vorteilhaft sein, aber aufgrund seines allgemeinen Erfahrungswissens rechnet der Fachmann stets mit der Möglichkeit, dass im Stand der Technik vorgeschlagene weitere Schritte sich als verallgemeinerungsfähig und in dem ihm selbst vorschwebenden Lösungsweg verwendbar erweisen könnten (…vgl. BGH, MittdtschPatAnw. 2011, 26 Ls. und 29 Rn. [27] - Gleitlagerüberwachung; BGH GRUR 2015, 159 Ls. 2 und 165 Rn. 89 - Zugriffsrechte). - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils in sich geschlossene Anspruchssätze versteht (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung sogar möglich, dass auf das Fachwissen ohne druckschriftliche Belege verwiesen wird (vgl. BGH GRUR 2014, 461, 463 Rn. 38 - Kollagenase I; vgl. BPatG BPatGE 51, 9, 13 7. - Scharnierkonstruktion). - BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils in sich geschlossene Anspruchssätze versteht (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren). - BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils in sich geschlossene Anspruchssätze versteht (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Zum Verständnis des Sinngehalts und der Bedeutung dieses Merkmals wird der Fachmann daher zu ermitteln suchen, was mit der Austauschbarkeit im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (vgl. BGH GRUR 1999, 909 Ls. 1 und 2, 911 3.a) und 912 3.c) - Spannschraube). - BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09
Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …
Auszug aus BPatG, 15.09.2015 - 3 Ni 20/14
Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören oder die sich bei ihrer Erarbeitung herausgestellt haben, sind deshalb bei der Bestimmung des technischen Problems nicht zu berücksichtigen, so dass Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar gezeigt haben, nicht das der Erfindung zugrunde liegende Problem bestimmen können (vgl. BGH GRUR 2015, 356 Ls. 1, 357 Rn. 9 - Repaglinid).
- BGH, 17.05.2018 - X ZR 19/16
Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Filterpatrone zum Einsetzen in …
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 15.09.2015 - 3 Ni 20/14 (EP) -.