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   BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01   

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https://dejure.org/2003,26466
BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01 (https://dejure.org/2003,26466)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01 (https://dejure.org/2003,26466)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 10 W (pat) 714/01 (https://dejure.org/2003,26466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 160
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 16.09.1999 - 10 W (pat) 711/99

    Frage der "guten Sitten" i.S. von § 7 Abs. 2 GeschmMG

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01
    Nach der Entscheidung "Penistrillerpfeife" des Bundespatentgerichts (GRUR 2000, 1026) umfasse die Öffentlichkeit einen beachtlichen Personenkreis, der die Sexualität in all ihren Erscheinungsformen nicht als Selbstzweck zur Erzielung rein körperlichen Lustgewinns, sondern als wesentlichen Teil von Herzen kommender Liebe begreife.

    Diese Ausgestaltung lässt in erster Linie an originelle, comicartige Figuren denken und ist (anders als zB das Muster "Penistrillerpfeife", GRUR 2000, 1026) jedenfalls keine solche, bei der in grob pornographischer Weise das männliche Glied naturalistisch dargestellt ist und die allein auf die Erzielung eines sexuellen Reizes abstellt.

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01
    Dabei ist auf die jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der in Betracht kommenden beteiligten Kreise abzustellen, die sich mit der Zeit auch wandeln können; eine übertrieben laxe oder besonders feinfühlige bzw strenge Anschauung ist nicht zu berücksichtigen (vgl BGHZ 10, 228, 232; BGH GRUR 2002, 360 - H.I.V. POSITIVE II; Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdnr 72; Nirk/Kurtze, GeschmMG, 2. Aufl, § 2 Rdnr 16; v. Gamm, aaO, § 7 Rdnr 16; Schulte, PatG, 6. Aufl, § 2 Rdnr 23; Benkard, PatG, 9. Aufl, § 2 Rdnr 6; Althammer/Ströbele, MarkenG, § 8 Rdnr 267).
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01
    Dabei ist auf die jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der in Betracht kommenden beteiligten Kreise abzustellen, die sich mit der Zeit auch wandeln können; eine übertrieben laxe oder besonders feinfühlige bzw strenge Anschauung ist nicht zu berücksichtigen (vgl BGHZ 10, 228, 232; BGH GRUR 2002, 360 - H.I.V. POSITIVE II; Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdnr 72; Nirk/Kurtze, GeschmMG, 2. Aufl, § 2 Rdnr 16; v. Gamm, aaO, § 7 Rdnr 16; Schulte, PatG, 6. Aufl, § 2 Rdnr 23; Benkard, PatG, 9. Aufl, § 2 Rdnr 6; Althammer/Ströbele, MarkenG, § 8 Rdnr 267).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01
    Bei dieser Prüfung ist auch zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung der Muster im Geschmacksmusterblatt in der Regel außerhalb der interessierten Fachwelt kaum zur Kenntnis genommen wird (vgl zur Veröffentlichung zum Patent angemeldeter Erfindungen Bernhardt/Kraßer, aaO, S 137 oben) und dass- im Hinblick auf die Verbreitung der Muster - solche Artikel mit sexuellem Bezug häufig einen speziellen Vertriebsweg nehmen und sich an ein begrenztes Publikum wenden (vgl hierzu auch BGH GRUR 1995, 592, 594 re Sp - Busengrapscher).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01
    Die Grenze wird dabei dort zu ziehen sein, wo solche Mustergegenstände einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder in der Art der Darstellung (zB, wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen, vgl BGH aaO - Busengrapscher) oder wenn ihre Gestaltung derart ist, dass Sexuelles in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (vgl zur Pornographie im Sinne von § 184 StGB zB BVerwG JZ 2002, 1057).
  • BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 702/03
    Zur begehrten Rückzahlung der Beschwerdegebühr trägt die Anmelderin vor, sie habe das Patentamt im Hinblick auf den Senatsbeschluss 10 W (pat) 714/01 vom 16. Januar 2003 im Mai 2003 gebeten, der Beschwerde abzuhelfen, was es aber nicht getan habe.

    Im Senatsbeschluss 10 W (pat) 714/01 vom 16. Januar 2003 (Volltext in juris, LS in Mitt 2003, 424), der ebenfalls zum Musterschutz angemeldete Vibratoren betraf und auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat einen Verstoß gegen die guten Sitten verneint.

  • BPatG, 25.04.2019 - 26 W (pat) 44/17
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Zeichen einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung, z. B. wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen (BGHZ a. a. O. - Busengrapscher; BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren), oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE a. a. O. - Vibratoren, 30 W (pat) 704/17; 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau).
  • BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen

    Rechtsprechung und Literatur betonen, dass bei der Annahme von Verstößen dieser Art Zurückhaltung geboten ist (BPatG GRUR 2004, 160 - Vibratoren; …
  • BPatG, 22.09.2021 - 26 W (pat) 560/19
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Zeichen einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung, z. B. wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen (BGHZ a. a. O. - Busengrapscher; BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren), oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE a. a. O. - Vibratoren, 30 W (pat) 704/17; 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau; 26 W (pat) 44/17 - MODELLE HAMBURG.DE).
  • BPatG, 03.03.2005 - 10 W (pat) 713/02
    Dementsprechend kann nach dem Senatsbeschluss vom 16. Januar 2003, 10 W (pat) 714/01, GRUR 2004, 160 - Vibratoren, von einem Verstoß gegen die guten Sitten nur ausgegangen werden, wenn das angemeldete Muster einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermittelt, sei es in der Art seiner bestimmungsgemäßen Verwendung, in der Art der Darstellung oder wenn seine Gestaltung derart ist, dass Sexuelles in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund gerückt oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird.
  • BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 703/03
    Im Senatsbeschluss 10 W (pat) 714/01 vom 16. Januar 2003 (Volltext in juris, LS in Mitt 2003, 424), der ebenfalls zum Musterschutz angemeldete Vibratoren betraf und auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat einen Verstoß gegen die guten Sitten verneint.
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