Rechtsprechung
   BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8243
BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11 (https://dejure.org/2012,8243)
BPatG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11 (https://dejure.org/2012,8243)
BPatG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 27 W (pat) 21/11 (https://dejure.org/2012,8243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Hip Hop Olympics (Wort-Bild-Marke) / The Olympics - Warenidentität - Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Löschung der Marke "Hip Hop Olympics" aufgrund einer Verwechselungsgefahr mit der bereits bestehenden Marke "The Olympics"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Hip Hop Olympics (Wort-Bild-Marke) / The Olympics - Warenidentität - Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Hip Hop Olympics (Wort-Bild-Marke) / The Olympics - Warenidentität - Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11
    Dabei ist von einer Wechselwirkung in der Weise auszugehen, dass ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2010, 883 - Malteserkreuz II; EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life).

    Diese Art von Verwechslungsgefahr setzt voraus, dass der Verbraucher die Unterschiede beider Marken zwar wahrnimmt, auf Grund von Gemeinsamkeiten in der Zeichenbildung jedoch Anlass hat, das angegriffene Zeichen (irrtümlich) der Inhaberin der Widerspruchsmarke zuzuordnen oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen den Markeninhabern, vor allem im Sinn einer gemeinsamen Verantwortung für Angebote, zu schließen (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; GRUR 2010, 883 - Malteserkreuz).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11
    Der Schutz der älteren Marke umfasst dabei die Fälle, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel / Autec).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit in Klang, (Schrift-)Bild und Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verbraucher in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 - Rn. 19 - Zirh / Sir; Beschluss vom 24. Oktober 2008, Az.: 25 W (pat) 38/07 = BeckRS 2009, 06611 - Gerken; Beschluss vom 10. Mai 2011, Az.: 27 W (pat) 137/10 = BeckRS 2011, 20040  - Dux / Doc"s).
  • BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 137/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "DUX (Wort-Bild-Marke)/DOC"S" - Wort-Bild-Marke

    Auszug aus BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit in Klang, (Schrift-)Bild und Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verbraucher in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 - Rn. 19 - Zirh / Sir; Beschluss vom 24. Oktober 2008, Az.: 25 W (pat) 38/07 = BeckRS 2009, 06611 - Gerken; Beschluss vom 10. Mai 2011, Az.: 27 W (pat) 137/10 = BeckRS 2011, 20040  - Dux / Doc"s).
  • BPatG, 24.10.2008 - 25 W (pat) 38/07
    Auszug aus BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 21/11
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit in Klang, (Schrift-)Bild und Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verbraucher in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 - Rn. 19 - Zirh / Sir; Beschluss vom 24. Oktober 2008, Az.: 25 W (pat) 38/07 = BeckRS 2009, 06611 - Gerken; Beschluss vom 10. Mai 2011, Az.: 27 W (pat) 137/10 = BeckRS 2011, 20040  - Dux / Doc"s).
  • BPatG, 17.01.2020 - 27 W (pat) 115/16
    (c) Eine abweichende Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 21/11 zu der angegriffenen Wort-/Bildmarke "Hip Hop Olympics" und 32 W (pat) 255/03 zu der angegriffenen Wortmarke "Nitrolympics", in denen jeweils eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen angenommen wurde und die Widersprüche aus olympischen Bezeichnungen und die anschließenden Beschwerden Erfolg hatten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht