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BPatG, 17.03.2008 - 28 W (pat) 72/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 17.03.2008 - 28 W (pat) 72/06
Keine Unterscheidungskraft in diesem Sinne besitzen vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 (Rz.) - Postkantoor). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 17.03.2008 - 28 W (pat) 72/06
Dieses Schutzhindernis ist ebenso wie das gesetzliche Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG im Lichte des ihm zugrunde liegenden Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines freien, nicht durch ungerechtfertigte markenrechtliche Monopole beeinträchtigten Warenverkehrs auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 (Rz. 26) - SAT.2). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 17.03.2008 - 28 W (pat) 72/06
Die Eintragung einer Marke kommt daher nur in Betracht, wenn sie geeignet ist, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und diese Herkunftsfunktion der Marke aus der Sicht des Verkehrs eindeutig im Vordergrund steht (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 (Nr. 35) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 17.03.2008 - 28 W (pat) 72/06
Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen zu werden (std. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BPatG, 05.04.2004 - 30 W (pat) 248/02
Auszug aus BPatG, 17.03.2008 - 28 W (pat) 72/06
Das Bundespatentgericht hat den Widerspruch unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 248/02 mit Beschluss vom 5. April 2004 zurückgewiesen mit der Begründung, der gemeinsame Markenbestandteil "OSTEOPATH" trete in der Widerspruchsmarke in den Hintergrund und könne nicht selbständig kollisionsbegründend wirken.