Rechtsprechung
BPatG, 17.05.2006 - 28 W (pat) 102/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,38594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95
"Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger …
Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 28 W (pat) 102/05
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die beschreibenden Markenbestandteile in der jüngeren Marke vom Verkehr nicht mehr als Sachhinweise, sondern nur als betriebliche Herkunftszeichen verstanden werden (sollen) und damit im klaren Gegensatz zum Freihaltungsbedürfnis an solchen Angaben stehen, während der übereinstimmende Markenbestandteil in der älteren Marke keine beschreibende Bedeutung hat und deswegen uneingeschränkt schutzfähig ist (vgl. BPatG GRUR 1996, 284, 285 - Fläminger/Fälinger, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 1998, 930, 931 f. - Fläminger; Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 7. Auflage, § 9 Rdn. 355 m. weit. - BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 28 W (pat) 102/05
Insoweit genügt in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen (vgl. BGH GRUR 1997, 223, 224 - "Ceco"). - BPatG, 20.09.1995 - 26 W (pat) 70/94
Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 28 W (pat) 102/05
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die beschreibenden Markenbestandteile in der jüngeren Marke vom Verkehr nicht mehr als Sachhinweise, sondern nur als betriebliche Herkunftszeichen verstanden werden (sollen) und damit im klaren Gegensatz zum Freihaltungsbedürfnis an solchen Angaben stehen, während der übereinstimmende Markenbestandteil in der älteren Marke keine beschreibende Bedeutung hat und deswegen uneingeschränkt schutzfähig ist (vgl. BPatG GRUR 1996, 284, 285 - Fläminger/Fälinger, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 1998, 930, 931 f. - Fläminger; Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 7. Auflage, § 9 Rdn. 355 m. weit.