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   BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05   

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https://dejure.org/2012,41634
BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05 (https://dejure.org/2012,41634)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05 (https://dejure.org/2012,41634)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 9 W (pat) 377/05 (https://dejure.org/2012,41634)
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  • BGH, 02.06.1977 - X ZB 11/76

    Anforderungen an die Bekanntmachung einer Patentanmeldung - Voraussetzungen für

    Auszug aus BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05
    Die Einsprechende ist daher nicht berechtigt, nach Ablauf der Einspruchsfrist neue Tatsachen zur Begründung seines Einspruchs nachzuschieben und hat daher keinen Anspruch auf Berücksichtigung solchen verspäteten Vorbringens (BGH GRUR 1978, 99, 100 - Gleichstromfernspeisung).

    Druckschriften, die erst nach Ablauf dieser Frist genannt werden, hat die Patentabteilung oder der erkennende Senat allerdings wegen des im Einspruchsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes auf seine Erheblichkeit zu prüfen (BGH GRUR 1978, 99, 100 - Gleichstromfernspeisung; BPatGE 18, 19, 20; Benkard-Schäfers, PatG, 9. Aufl., § 59 Rn. 33).

  • BPatG, 16.06.2004 - 9 W (pat) 24/02
    Auszug aus BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05
    Dieses Klappdach würde aber nur drei Viergelenke aufweisen und nicht, wie beansprucht, vier Viergelenke, vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2004 in der Sache 9 W (pat) 24/02, S. 7.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05
    In der Regel bedarf es jedoch solcher zusätzlicher Anregungen dafür, die Lösung eines technischen Problems auf dem Wege der Erfindung zu suchen (BGH 30. April 2009 - Xa ZR 92/05 Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2009, 746).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05
    Zwar ist eine solche Änderung ohne Zustimmung der jeweiligen Gegenseite nur unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. BGH BlPMZ 2007, 459; Schulte PatG, 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 145 bzw. 155 m. w. N.), die hier aber erfüllt sind:.
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 17.10.2012 - 9 W (pat) 377/05
    Für die Deutung des Begriffs ist maßgeblich, welchen Begriffsinhalt das Patent bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln einem vorgeschlagenen Merkmal zuweist (vgl. BGH GRUR 2001, 232-235 - Brieflocher).
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