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   BPatG, 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01   

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BPatG, 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01 (https://dejure.org/2002,21317)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01 (https://dejure.org/2002,21317)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 24 W (pat) 100/01 (https://dejure.org/2002,21317)
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  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01
    Da der angemeldeten Marke aus den dargelegten Gründen für die noch fraglichen Waren mithin kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl ua BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"), fehlt ihr außerdem nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01
    Da der angemeldeten Marke aus den dargelegten Gründen für die noch fraglichen Waren mithin kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl ua BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"), fehlt ihr außerdem nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01
    Da der angemeldeten Marke aus den dargelegten Gründen für die noch fraglichen Waren mithin kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl ua BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"), fehlt ihr außerdem nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Auszug aus BPatG, 17.12.2002 - 24 W (pat) 100/01
    Denn der Einsatz einzelner Hardwarekomponenten oder Datenträger in einem derart betriebenen Rechenzentrum/-system ist nicht durch objektive Eigenschaften oder Merkmale dieser Produkte bedingt, sondern ergibt sich unabhängig davon durch die Art der System-Programmierung und -Organisation (vgl BGH GRUR 2001, 1046, 1047 "GENESCAN").
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