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   BPatG, 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00   

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https://dejure.org/2000,24192
BPatG, 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00 (https://dejure.org/2000,24192)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00 (https://dejure.org/2000,24192)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 26 W (pat) 118/00 (https://dejure.org/2000,24192)
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  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00
    Dabei ist nach der gesetzlichen Formulierung ("dienen können") auch dann von einem Eintragungshindernis auszugehen, wenn eine Benutzung als beschreibende Angabe bisher noch nicht erfolgt ist, nach den gegebenen Umständen jedoch in der Zukunft erfolgen wird (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    Da das Publikum erfahrungsgemäß nicht zu einer derartigen analysierenden Betrachtungsweise neigt (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH), wird es diesen Weg nicht gehen und in der Bezeichnung "Autokaufhaus" keine irgendwie beschreibende Angabe zu den angebotenen Dienstleistungen erkennen.

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00
    Nach der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind Marken von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren dienen können oder unmittelbar mit ihr in Beziehung stehende Umstände bezeichnen (BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 1998, 465, 467 - BONUS).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00
    Nach der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind Marken von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren dienen können oder unmittelbar mit ihr in Beziehung stehende Umstände bezeichnen (BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 1998, 465, 467 - BONUS).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 18.10.2000 - 26 W (pat) 118/00
    Kann danach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, dann gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist (BGH GRUR 1999, 1089 - YES).
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