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   BPatG, 18.10.2017 - 18 W (pat) 194/14   

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https://dejure.org/2017,42644
BPatG, 18.10.2017 - 18 W (pat) 194/14 (https://dejure.org/2017,42644)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2017 - 18 W (pat) 194/14 (https://dejure.org/2017,42644)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 18 W (pat) 194/14 (https://dejure.org/2017,42644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Patentfähigkeit des Patents "Verfahren zum Positionieren eines magnetischen Sensors" unter den Aspekten technischer Neuheit u. des Beruhens auf einer erfinderischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus BPatG, 18.10.2017 - 18 W (pat) 194/14
    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2015 - X ZR 103/13, GRUR 2015, 972, zweiter amtlicher Leitsatz - Kreuzgestänge).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 18.10.2017 - 18 W (pat) 194/14
    Mit dem nicht patentfähigen Anspruch 1 gemäß Hauptantrag und gemäß Hilfsantrag sind auch die auf diese Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogenen jeweiligen Unteransprüche nicht schutzfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862, Abschnitt III. 3. cc) - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

    Auszug aus BPatG, 18.10.2017 - 18 W (pat) 194/14
    Fragen wie die bezüglich der Neuheit der Gegenstände der jeweiligen Ansprüche 1 nach Hauptantrag bzw. nach Hilfsantrag im Hinblick auf § 21 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 PatG können somit dahinstehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, Abschnitt II. 1. - Elastische Bandage).
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