Rechtsprechung
   BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25145
BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99 (https://dejure.org/2000,25145)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99 (https://dejure.org/2000,25145)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 29 W (pat) 62/99 (https://dejure.org/2000,25145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,25145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124 f. "Innovadiclophont").

    Wie jedoch der Bundesgerichtshof - bestätigt durch den Europäischen Gerichtshof - in jüngster Zeit erneut betont hat, sieht der Verkehr bei der Begegnung mit einem Zeichen, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, im Regelfall keinen Anlaß, sich diesen Inhalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"; EuGH Mitt. 1997, 395), und wird deshalb aufgrund eines solchen gemeinsamen allgemeinen Sinngehalts nicht davon ausgehen, daß zwei Marken dem selben Geschäftsbetrieb zuzuordnen seien (vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 100, 101, 194, 193; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 1998, § 14 Rn. 372, 444, 445, 449).

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    Im registerrechtlichen Verfahren ist für eine umfangreiche Beweiserhebung zur Feststellung der tatsächlichen Benutzungslage einschließlich Erhebungen über die tatsächliche Verkehrsauffassung kein Raum (vgl. dazu BGH GRUR 1967, 246, 249 "Vitapur", Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 116; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Beck 1998, § 42 Rn. 42), so daß der Senat den Fall anhand der vorliegenden Unterlagen zu beurteilen hat.
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124 f. "Innovadiclophont").
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II").
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    Auch kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Benutzung einer Marke deren Kennzeichnungskraft erhöht (vgl. BPatG GRUR 1997, 840, 842 "Lindora/Linora"; für den Fall einer langen Benutzung und erheblicher Umsätze; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 113 a.E.).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. B der Markenrechtsrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1998, 56, 57 - Sabèl/Puma), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 29 W (pat) 62/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht