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   BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08   

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BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08 (https://dejure.org/2008,25922)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08 (https://dejure.org/2008,25922)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2008 - 19 W (pat) 13/08 (https://dejure.org/2008,25922)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 12.12.2005 - 19 W (pat) 61/03
    Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08
    Ferner sei nach der ständigen Rechtsprechung (19 W (pat) 61/03) ein Computerprogramm mit einem Programmcode zur Durchführung eines technischen Verfahrens ebenfalls schutzfähig.

    Gemäß der ständigen Rechtsprechung (BGH-Elektronischer Zahlungsverkehr, BGH-Sprachanalyseeinheit, BPatG 19 W (pat) 61/03) sei bei gegebener Technizität eines zugrunde liegenden Verfahrens ebenfalls von einer gewährbaren Patentkategorie eines "Computerprogrammprodukts" auszugehen, wenn hierdurch formal eine Vorrichtung bezeichnet werde.

    - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGH GRUR 2005, 749, 753 -Aufzeichnungsträger; BPatG 19 W (pat) 61/03).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08
    Das Urheberrechtsgesetz regele die aus dem Urheberrecht fließenden Befugnisse und ihre Beschränkungen grundsätzlich abschließend, gleichwohl, ob es sich um ein Sprachwerk wie das Focus-Magazin (BGH I ZR 117/00), ein Datenbankwerk (BGH I ZR 1/02) oder ein den Sprachwerken gleichgestelltes Computerprogramm als handelbares Produkte handele.
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08
    Wenn verfahrensmäßigen Anweisungen der technische Charakter zuerkannt wird, betreffen hierauf Bezug nehmende Patentansprüche als Sachansprüche kein Computerprogramm als solches (BGH GRUR 2002, 143, 146.
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08
    - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGH GRUR 2005, 749, 753 -Aufzeichnungsträger; BPatG 19 W (pat) 61/03).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08
    Das Urheberrechtsgesetz regele die aus dem Urheberrecht fließenden Befugnisse und ihre Beschränkungen grundsätzlich abschließend, gleichwohl, ob es sich um ein Sprachwerk wie das Focus-Magazin (BGH I ZR 117/00), ein Datenbankwerk (BGH I ZR 1/02) oder ein den Sprachwerken gleichgestelltes Computerprogramm als handelbares Produkte handele.
  • BPatG, 02.08.2007 - 21 W (pat) 15/05
    Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 19 W (pat) 13/08
    Als Begründung genügen insbesondere nicht allgemeine Behauptungen oder in sich unklare und widersprüchliche, unverständliche und verworrene Ausführungen, die nicht erkennen lassen, welche Überlegungen bzw. Gründe für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. Schulte PatG, 8. Aufl. § 47 Rdn. 19 bis 22; Busse PatG, 6. Aufl. § 47 Rdn. 26, 27; vgl. auch BPatG 21 W (pat) 15/05).
  • BPatG, 03.02.2011 - 19 W (pat) 32/07
    Die Frage, ob das Verfahren urheberrechtsschutzfähig ist, spielt nach Überzeugung des Senats für die Beurteilung der Patentfähigkeit keine Rolle (vgl. Beschluss 19 W (pat) 13/08).
  • BPatG, 09.12.2008 - 19 W (pat) 2/08
    Als Begründung genügen insbesondere nicht allgemeine Behauptungen oder in sich unklare und widersprüchliche, unverständliche und verworrene Ausführungen, die nicht erkennen lassen, welche Überlegungen bzw. Gründe für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. Schulte PatG, 8. Aufl. § 47 Rdn. 19 bis 22; Busse PatG, 6. Aufl. § 47 Rdn. 26, 27; vgl. auch BPatG 21 W (pat) 15/05, 19 W (pat) 13/08).
  • BPatG, 11.12.2008 - 19 W (pat) 3/08
    Als Begründung genügen insbesondere nicht allgemeine Behauptungen oder in sich unklare und widersprüchliche, unverständliche und verworrene Ausführungen, die nicht erkennen lassen, welche Überlegungen bzw. Gründe für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. Schulte PatG, 8. Aufl. § 47 Tdn. 19 bis 22; Busse PatG, 6. Aufl. § 47 Rdn. 26, 27; vgl. auch BPatG 21 W (pat) 15/05, 19 W (pat) 13/08).
  • BPatG, 22.12.2008 - 19 W (pat) 22/07
    Diese Ausführungen der Prüfungsstelle zum Vorrang des Urheberrechts vor dem Patentrecht beruhen auf einem falschen Verständnis des Verhältnisses beider Materien (vgl. 19 W (pat) 13/08).
  • BPatG, 22.12.2008 - 19 W (pat) 71/07
    Diese Ausführungen der Prüfungsstelle zum Vorrang des Urheberrechts vor dem Patentrecht beruhen auf einem falschen Verständnis des Verhältnisses beider Materien (vgl. 19 W (pat) 13/08).
  • BPatG, 14.05.2012 - 20 W (pat) 32/08
    Als Begründung genügen insbesondere nicht allgemeine Behauptungen oder in sich unklare und widersprüchliche, unverständliche und verworrene Ausführungen, die nicht erkennen lassen, welche Überlegungen bzw. Gründe für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. Schulte PatG, 8. Aufl. § 47 Rdn. 19 bis 21; Busse PatG, 6. Aufl. § 47 Rdn. 26, 27; vgl. auch BPatG 21 W (pat) 15/05, 19 W (pat) 13/08).
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