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   BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03   

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BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03 (https://dejure.org/2004,30010)
BPatG, Entscheidung vom 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03 (https://dejure.org/2004,30010)
BPatG, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 24 W (pat) 10/03 (https://dejure.org/2004,30010)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Eine andere Beurteilung ist allerdings geboten, wenn der betreffende Wortbestandteil für sich gesehen schutzunfähig oder doch so kennzeichnungsschwach ist, daß eine Prägung durch diesen aus Rechtsgründen ausscheidet (BGH, Urteil v. 22.4.2004, I ZR 189/01, Umdr. S. 8 "URLAUB DIREKT"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder"; GRUR 2003, 792, 793 "Festspielhaus II"; OLG Frankfurt Mitt. 2003, 314, 315 "BranchenKompass"; Ströbele/Hacker, aaO, § 9 Rn. 411).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der von ihnen erfaßten Waren (oder Dienstleistungen) sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 "Ferrari-Pferd"; GRUR 2004, 598 "Kleiner Feigling" m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der von ihnen erfaßten Waren (oder Dienstleistungen) sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 "Ferrari-Pferd"; GRUR 2004, 598 "Kleiner Feigling" m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Eine andere Beurteilung ist allerdings geboten, wenn der betreffende Wortbestandteil für sich gesehen schutzunfähig oder doch so kennzeichnungsschwach ist, daß eine Prägung durch diesen aus Rechtsgründen ausscheidet (BGH, Urteil v. 22.4.2004, I ZR 189/01, Umdr. S. 8 "URLAUB DIREKT"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder"; GRUR 2003, 792, 793 "Festspielhaus II"; OLG Frankfurt Mitt. 2003, 314, 315 "BranchenKompass"; Ströbele/Hacker, aaO, § 9 Rn. 411).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Stehen sich aus mehreren Bestandteilen gebildete Marken gegenüber und sind die Vergleichsmarken nur im Hinblick auf einen dieser Bestandteile identisch oder ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen Marke(n) gerade durch diesen betreffenden Bestandteil geprägt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft").
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Stehen sich aus mehreren Bestandteilen gebildete Marken gegenüber und sind die Vergleichsmarken nur im Hinblick auf einen dieser Bestandteile identisch oder ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen Marke(n) gerade durch diesen betreffenden Bestandteil geprägt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft").
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 136/99

    Schutzfähigkeit der Geschäftsbezeichnung "Festspielhaus" für eine überregionale

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Eine andere Beurteilung ist allerdings geboten, wenn der betreffende Wortbestandteil für sich gesehen schutzunfähig oder doch so kennzeichnungsschwach ist, daß eine Prägung durch diesen aus Rechtsgründen ausscheidet (BGH, Urteil v. 22.4.2004, I ZR 189/01, Umdr. S. 8 "URLAUB DIREKT"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder"; GRUR 2003, 792, 793 "Festspielhaus II"; OLG Frankfurt Mitt. 2003, 314, 315 "BranchenKompass"; Ströbele/Hacker, aaO, § 9 Rn. 411).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Stehen sich aus mehreren Bestandteilen gebildete Marken gegenüber und sind die Vergleichsmarken nur im Hinblick auf einen dieser Bestandteile identisch oder ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen Marke(n) gerade durch diesen betreffenden Bestandteil geprägt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft").
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    a) Die Widersprechende, eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in G... (Ö... ...), kann sich als Angehörige eines Verbandslandes der PVÜ im Hinblick auf den dort in Art. 2 Abs. 1 verankerten Grundsatz der Inländergleichbehandlung wie ein deutscher Staatsangehöriger auf die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen dem D... R... und der S... betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 berufen (BGH GRUR 2000, 1035, 1037 "PLAYBOY").
  • OLG Frankfurt, 17.10.2002 - 6 U 151/01

    Markenrechtsverletzung: Beseitigung der Verwechslungsgefahr durch beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Eine andere Beurteilung ist allerdings geboten, wenn der betreffende Wortbestandteil für sich gesehen schutzunfähig oder doch so kennzeichnungsschwach ist, daß eine Prägung durch diesen aus Rechtsgründen ausscheidet (BGH, Urteil v. 22.4.2004, I ZR 189/01, Umdr. S. 8 "URLAUB DIREKT"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder"; GRUR 2003, 792, 793 "Festspielhaus II"; OLG Frankfurt Mitt. 2003, 314, 315 "BranchenKompass"; Ströbele/Hacker, aaO, § 9 Rn. 411).
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