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BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 127/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 36/02
Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 127/03
Diesen Sachverhalt muss der Markeninhaber als Rechtsnachfolger des Anmelders unabhängig von der Frage späteren eigenen, bösgläubigen Verhaltens auch gegen sich gelten lassen, denn die bösgläubige Anmeldung haftet der Marke von Anfang an an und wird durch die Übertragung nicht beseitigt (…vgl. BGH a. a. O. - EQUI 2000; BPatG PAVIS-PROMA 24 W (pat) 36/02 - Lady Di;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 427). - BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97
EQUI 2000
Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 127/03
Die Sittenwidrigkeit im Verhalten des Anmelders kann darin liegen, dass er das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren und Dienstleistungen wie der Vorbenutzer hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören oder dem Vorbenutzer den weiteren Zeichengebrauch zu sperren (BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; 2000, 1032, 1033 - EQUI 2000). - BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01
"S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers
Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 127/03
Die Sittenwidrigkeit im Verhalten des Anmelders kann darin liegen, dass er das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren und Dienstleistungen wie der Vorbenutzer hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören oder dem Vorbenutzer den weiteren Zeichengebrauch zu sperren (BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; 2000, 1032, 1033 - EQUI 2000). - BPatG, 15.02.2006 - 32 W (pat) 308/03
Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 127/03
Wegen des Löschungsgrundes des bösgläubigen Markenanmeldung erscheint es gerechtfertigt, in Abweichung von dem Grundsatz des § 71 Abs. 1 S. 2 MarkenG, dass jeder Beteiligte die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen hat, dem Markeninhaber die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (std. Rspr., vgl. BPatG PAVIS-PROMA 32 W (pat) 308/03 - kuppelförmige Praline.
- BPatG, 08.04.2015 - 29 W (pat) 118/11
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nationale Volksarmee der …
Entsprechende Erkenntnisse lassen sich auch aus den weiteren Markenanmeldungen des Beschwerdeführers herleiten (vgl. BPatG, Beschluss vom 21.03.2007, 26 W (pat) 127/03 - GIVES YOU WINGS; Beschluss vom 09.07.2007 - DO).