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   BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19   

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BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19 (https://dejure.org/2022,14038)
BPatG, Entscheidung vom 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19 (https://dejure.org/2022,14038)
BPatG, Entscheidung vom 21. April 2022 - 30 W (pat) 524/19 (https://dejure.org/2022,14038)
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  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblichen Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rn. 65 - Edition Albert René [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn. 16- ZOOM).

    Umgekehrt kann von Warenunähnlichkeit nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (gegebener oder unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan, BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn.16 - ZOOM/ZOOM).

    Dem Verkehr ist überdies bekannt, dass in komplexen Geräten eines Herstellers gegebenenfalls zugekaufte Einzelkomponenten anderer Hersteller verbaut sind.Zudem darf der Gesichtspunkt einer funktionellen Ergänzung nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren führen, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können (vgl. EuGH, GRUR Int. 2009, 911, Rn.45 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH, GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2014, 488 Rn. 16 - DESPERADOS/DESPERADO).

  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Fehlt es an jeglicher Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, kommt eine Verwechslungsgefahr (auch bei identischen Zeichen) nicht in Betracht (EuGH GRUR 2019, 621 Rn. 35 - ÖKO-Test Verlag/Dr. Liebe; GRUR Int. 2009, 911 Rn. 34 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH GRUR 2015, 176 Rn. 10 - ZOOM/ZOOM).

    Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblichen Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rn. 65 - Edition Albert René [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn. 16- ZOOM).

    Umgekehrt kann von Warenunähnlichkeit nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (gegebener oder unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan, BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn.16 - ZOOM/ZOOM).

  • EuGH, 07.05.2009 - C-398/07

    Waterford Wedgwood / Assembled Investments (Proprietary) und HABM

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Fehlt es an jeglicher Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, kommt eine Verwechslungsgefahr (auch bei identischen Zeichen) nicht in Betracht (EuGH GRUR 2019, 621 Rn. 35 - ÖKO-Test Verlag/Dr. Liebe; GRUR Int. 2009, 911 Rn. 34 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH GRUR 2015, 176 Rn. 10 - ZOOM/ZOOM).

    Dem Verkehr ist überdies bekannt, dass in komplexen Geräten eines Herstellers gegebenenfalls zugekaufte Einzelkomponenten anderer Hersteller verbaut sind.Zudem darf der Gesichtspunkt einer funktionellen Ergänzung nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren führen, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können (vgl. EuGH, GRUR Int. 2009, 911, Rn.45 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH, GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2014, 488 Rn. 16 - DESPERADOS/DESPERADO).

  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17

    KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (BGH WRP 2019, 1316 Rn. 11 - KNEIPP).

    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur EuGH GRUR 2020, 52 Rn. 41-43 - Hansson [Roslagspunsch/ROSLAGSÖL]; GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; BGH GRUR 2020, 870 Rn. 25 - Injekt/Injex; GRUR 2019, 1058 Rn. 17 - KNEIPP; GRUR 2018, 79 Rn. 7 - OXFORD/Oxford Club; WRP 2017, 1104 ff. - Medicon-Apotheke/Medico Apotheke; GRUR 2016, 382 Rn. 19 - BioGourmet; GRUR 2016, 283 Rn. 7 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Umgekehrt kann von Warenunähnlichkeit nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (gegebener oder unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan, BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn.16 - ZOOM/ZOOM).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Umgekehrt kann von Warenunähnlichkeit nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (gegebener oder unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan, BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn.16 - ZOOM/ZOOM).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Umgekehrt kann von Warenunähnlichkeit nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (gegebener oder unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan, BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn.16 - ZOOM/ZOOM).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Umgekehrt kann von Warenunähnlichkeit nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (gegebener oder unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan, BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn.16 - ZOOM/ZOOM).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Dem Verkehr ist überdies bekannt, dass in komplexen Geräten eines Herstellers gegebenenfalls zugekaufte Einzelkomponenten anderer Hersteller verbaut sind.Zudem darf der Gesichtspunkt einer funktionellen Ergänzung nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren führen, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können (vgl. EuGH, GRUR Int. 2009, 911, Rn.45 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH, GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2014, 488 Rn. 16 - DESPERADOS/DESPERADO).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

    Auszug aus BPatG, 21.04.2022 - 30 W (pat) 524/19
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur EuGH GRUR 2020, 52 Rn. 41-43 - Hansson [Roslagspunsch/ROSLAGSÖL]; GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; BGH GRUR 2020, 870 Rn. 25 - Injekt/Injex; GRUR 2019, 1058 Rn. 17 - KNEIPP; GRUR 2018, 79 Rn. 7 - OXFORD/Oxford Club; WRP 2017, 1104 ff. - Medicon-Apotheke/Medico Apotheke; GRUR 2016, 382 Rn. 19 - BioGourmet; GRUR 2016, 283 Rn. 7 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 11.04.2019 - C-690/17

    ÖKO-Test Verlag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Marken -

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 12.06.2019 - C-705/17

    Hansson

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