Rechtsprechung
BPatG, 21.07.2010 - 26 W (pat) 159/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Francini (Wort-Bild-Marke)/GRANINI" - keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit - keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Francini (Wort-Bild-Marke)/GRANINI" - keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit - keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Francini (Wort-Bild-Marke)/GRANINI" - keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit - keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "Francini (Wort-Bild-Marke)/GRANINI" - keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit - keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 21.07.2010 - 26 W (pat) 159/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - cocodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04
Kinderzeit
Auszug aus BPatG, 21.07.2010 - 26 W (pat) 159/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - cocodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 21.07.2010 - 26 W (pat) 159/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - cocodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 21.07.2010 - 26 W (pat) 159/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - cocodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ). - BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche; …
Auszug aus BPatG, 21.07.2010 - 26 W (pat) 159/09
Zur Feststellung der gesteigerten Verkehrsbekanntheit die angesichts des Bestreitens durch den Markeninhaber ohne weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sein muss (vgl. BPatG GRUR 1997, 840 - Lindora/Linola), bedarf es der Berücksichtigung aller relevanten Umstände im Einzelfall wie des Marktanteils der Marke, deren Dauer, Intensität und geographische Verbreitung, die für die Marke getätigten Werbeaufwendungen, sowie des Anteils der Verkehrskreise, die die mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen (…vgl. Ströbele/ Hacker , MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rn. 114).