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   BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03   

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BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03 (https://dejure.org/2004,30349)
BPatG, Entscheidung vom 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03 (https://dejure.org/2004,30349)
BPatG, Entscheidung vom 21. September 2004 - 27 W (pat) 87/03 (https://dejure.org/2004,30349)
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  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03
    Dabei ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHÉ/TISSERAND).

    Soweit für den Vergleich der einander gegenüberstehenden Marken ein strenger Maßstab anzulegen ist, hält die im akustischen Gesamteindruck durch den Wortbestandteil "Brummi" geprägte jüngere Marke (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244, liSp - Lions; 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND) auf Grund klanglicher Verwechslungsgefahr den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03
    Die Widerspruchsmarke mag eine lautmalerische Anlehnung an "Brummbär" und die jüngere Marke eine solche an den Begriff "pummelig" enthalten; solche allenfalls rein assoziativ erschließbaren Bedeutungsinhalte sind indes nicht geeignet, die Verwechslungsgefahr auszuschließen (vgl. BGH WRP 2004, 763- dcfix).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03
    Die Verwechslungsgefahr der Marken ist anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03
    Die Verwechslungsgefahr der Marken ist anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 87/03
    Soweit für den Vergleich der einander gegenüberstehenden Marken ein strenger Maßstab anzulegen ist, hält die im akustischen Gesamteindruck durch den Wortbestandteil "Brummi" geprägte jüngere Marke (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244, liSp - Lions; 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND) auf Grund klanglicher Verwechslungsgefahr den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.
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