Rechtsprechung
   BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40877
BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10 (https://dejure.org/2014,40877)
BPatG, Entscheidung vom 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10 (https://dejure.org/2014,40877)
BPatG, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 23 W (pat) 33/10 (https://dejure.org/2014,40877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der fehlenden Neuheit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum unidirektionalen Übertragen von Messdaten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Hieran ändert eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Patents nichts, denn nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG bleibt der als Patentinhaber Eingetragene so lange zur Verfahrensführung berechtigt und verpflichtet, bis die Änderung der Patentinhaberschaft im Register eingetragen ist (BGH GRUR 2008, 87, Rn. 26 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren; BGH GRUR 2008, 551, Rn. 9 - Sägeblatt; BGH GRUR 2013, 713, Rn. 52 - Fräsverfahren).

    Hinzu kommt, dass sich schon aus der am 21. Februar 2011 im Register erfolgten Umschreibung des Streitpatents auf die Streithelferin eine gewisse Indizwirkung für deren Rechtsnachfolge ergibt (vgl. dazu BGH GRUR 2013, 713 Rn. 58 bis 61 - Fräsverfahren).

    Für die Annahme einer vom Registerstand abweichenden materiellen Rechtslage müssten daher konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des Registers vorliegen (BGH GRUR 2013, 713, Rn. 60 - Fräsverfahren).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Hieran ändert eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Patents nichts, denn nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG bleibt der als Patentinhaber Eingetragene so lange zur Verfahrensführung berechtigt und verpflichtet, bis die Änderung der Patentinhaberschaft im Register eingetragen ist (BGH GRUR 2008, 87, Rn. 26 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren; BGH GRUR 2008, 551, Rn. 9 - Sägeblatt; BGH GRUR 2013, 713, Rn. 52 - Fräsverfahren).

    bb) Trotz der Übertragung des Streitpatents auf die Streithelferin, ist die Verfahrensführungsbefugnis nicht auf die Streithelferin übergegangen, denn die Einsprechenden haben die für eine Verfahrensübernahme durch den Rechtsnachfolger nach § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG erforderliche Zustimmung (dazu ausführlich: BGH GRUR 2008, 87, Rn. 18 f, 25 ff) ausdrücklich verweigert.

    Der materiell-berechtigte Inhaber des Streitpatents kann einem Einspruchsbeschwerdeverfahren gem. §§ 265 Abs. 2, 66 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG beitreten und das Streitpatent eingeschränkt verteidigen, solange er sich damit nicht in Widerspruch zur Hauptpartei setzt (BGH GRUR 2008, 87, Rn. 29, 32 f).

  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Infolge dieses gesetzlich vorgesehen Auseinanderfallens von Sach- und Verfahrensführungsbefugnis, steht der fehlende Bezug des Streitpatents zur Erbmasse der Anwendbarkeit von § 265 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. ebenso zur Prozessführungsbefugnis der Erben eines im Verlauf des Prozesses verstorbenen Klägers, dessen streitgegenständliche Unterhaltsansprüche schon vor dem Erbfall auf einen Dritten (Sozialhilfeträger) übergegangen waren: BGH NJW 2012, 3642,.

    Anders als beim Wegfall einer Prozessstandschaft kraft Amtes, die regelmäßig zur Folge hat, dass der sachbefugte Rechtsinhaber auch das Prozessführungsrecht zurück erlangt, zeigt die in § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO zum Ausdruck kommende Wertung vielmehr, dass der sachbefugte Rechtsinhaber das Verfahren beim Tod des Prozessstandschafters kraft gesetzlicher Ermächtigung nur mit Zustimmung des Gegners übernehmen darf (BGH NJW 2012, 3642, Rn. 13).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben und die Erteilung umfassender rechtsgeschäftlicher Vollmachten durch die Gesellschafter einer GbR an einen Nichtgesellschafter begegnet trotz des Grundsatzes der Selbstorganschaft keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten (BGH FGPrax 2011, 106; BGH NJW 2006, 2980, Rn. 18).

    Daher ist auch die Erteilung einer umfassenden Vollmacht zulässig, solange die Gesellschafter diese kraft ihres Weisungs- bzw. Kündigungsrechts jederzeit widerrufen können (vgl. BGH NJW 1982, 877, 878; BGH NJW 1982, 2495, 2496; BGH FGPrax 2011, 106).

  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Insoweit kann dahinstehen, ob die beschränkte Verteidigung des Patents bereits zulässig ist, weil diese, anders als der Verzicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG, keine materiellrechtliche Verfügung ist, die unmittelbar zum (teilweisen) Erlöschen des Patents führt, sondern eine prozessrechtliche Erklärung, die im Verlauf des Verfahrens geändert werden kann (in diesem Sinne: BPatG GRUR 2012, 99, 100 - Lysimeterstation; offengelassen in: BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem).

    Vorliegend ergibt sich die Befugnis zur beschränkten Verteidigung des Streitpatents nämlich jedenfalls daraus, dass die Streithelferin die Beschwerdeführerin zu Änderungen des Patents ermächtigt hat (vgl. BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem) und zudem nach ihrem Beitritt zum Verfahren die gleichen Anträge gestellt hat, wie die Beschwerdeführerin.

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Wenngleich die Einsprechenden den Einspruchsgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG ursprünglich nicht geltend gemacht haben, durfte die Patentabteilung diesen in das Verfahren einbeziehen (vgl. BGH GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid) und zur Grundlage des Widerrufs machen.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    d) Da die Beschwerdeführerin und deren Streithelferin einen abschließenden Satz von Anträgen gestellt haben und damit erkennen lassen haben, in welchem Umfang sie eine beschränkte Aufrechterhaltung des Patents wünschen, teilen die übrigen Ansprüche der einzelnen Anträge das Schicksal des Anspruchs 11 bzw. 5 des jeweiligen Antrags (Vgl. BGH GRUR 2007 862, Rn.18 bis Rn. 23 - "Informationsübermittlungsverfahren II").
  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben und die Erteilung umfassender rechtsgeschäftlicher Vollmachten durch die Gesellschafter einer GbR an einen Nichtgesellschafter begegnet trotz des Grundsatzes der Selbstorganschaft keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten (BGH FGPrax 2011, 106; BGH NJW 2006, 2980, Rn. 18).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Daher ist auch die Erteilung einer umfassenden Vollmacht zulässig, solange die Gesellschafter diese kraft ihres Weisungs- bzw. Kündigungsrechts jederzeit widerrufen können (vgl. BGH NJW 1982, 877, 878; BGH NJW 1982, 2495, 2496; BGH FGPrax 2011, 106).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10
    Die Patentabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts und auch der Einspruchsgegner wurden demnach in die Lage versetzt, ohne eigene Nachforschungen festzustellen, ob die behaupteten Einspruchsgründe vorliegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, liSp, Abs. 1 - "Epoxidation"; Schulte, PatG, 9. Auflage, § 59 Rn. 83 bis 89).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 74/81

    Wirksamkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer

  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

  • BGH, 11.03.2008 - X ZB 5/07

    Sägeblatt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht