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   BPatG, 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99   

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BPatG, 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99 (https://dejure.org/2000,7421)
BPatG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99 (https://dejure.org/2000,7421)
BPatG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 25 W (pat) 234/99 (https://dejure.org/2000,7421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 521
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 28.01.1998 - 29 W (pat) 50/97
    Auszug aus BPatG, 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99
    Daraus, daß eine bestimmte Anzahl von Ansichten nicht zwingend vorgeschrieben ist, folgt nicht, daß die Einreichung von nur einer Wiedergabe für eine hinreichende Identifizierbarkeit eines 3D-Schutzgegenstandes stets genügt (vgl zu diesem Problem auch die Entscheidungen BPatG BlPMZ 1998, 534; GRUR 1998, 706; BPatGE 39, 238 - Uhrgehäuse, in denen jeweils die Frage offen bleibt, ob dem Bestimmtheitserfordernis der Markenanmeldung durch nur eine eingereichte Markenwiedergabe Genüge getan ist).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99
    Im Rahmen dieser Prüfung kommt in Betracht, ein Interesse des Verkehrs an der Freihaltung von Produktformen in der Weise zu berücksichtigen, daß eine Eintragung grundsätzlich nur bei im Verkehr durchgesetzten Marken möglich ist (vgl dazu die noch nicht veröffentlichten Vorlagebeschlüsse des BGH an den EuGH vom 23. November 2000 in den Verfahren I ZB 15/98 - Linde-Gabelstapler; I ZB 18/98 - Taschenlampe; I ZB 46/98 - RADO-Uhr).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Auszug aus BPatG, 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99
    Eine dreidimensionale Marke und eine Bildmarke stellen unterschiedliche Schutzgegenstände dar, die nicht Gegenstand ein und derselben Anmeldung sein können (vgl auch die Entscheidung BGH WRP 2001, 31 "Zahnpastastrang", in der es ua darum geht, daß der Übergang von einer Bildmarke zu einer dreidimensionalen Marke eine unzulässige nachträgliche Änderung des angemeldeten Zeichens darstellt).
  • BPatG, 21.07.2011 - 25 W (pat) 8/09

    Schokoladenstäbchen - Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren -

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein dreidimensionaler Gegenstand vollständig und in allen Einzelheiten - d. h. auch aus allen denkbaren (Außen-)Perspektiven dargestellt sein muss, was dann bei komplexen dreidimensionalen Gestaltungen regelmäßig mehrere Ansichten erfordern würde, wofür nach Auffassung des Senats einiges spricht (vgl. dazu die Senatsentscheidung GRUR 2001, 521 - Penta Kartusche).
  • BPatG, 15.09.2010 - 25 W (pat) 8/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen"

    Es kann dahinstehen, ob ein dreidimensionaler Gegenstand in allen Einzelheiten - d. h. auch aus allen Perspektiven vollständig dargestellt sein muss, was dann bei komplexen dreidimensionalen Gestaltungen regelmäßig mehrere Ansichten erfordern würde (vgl. dazu die Senatsentscheidung GRUR 2001, 521 - Penta Kartusche).
  • BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12

    Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) -

    Abgesehen davon, dass sich die Entscheidung des BPatG zur "Penta Kartusche" (GRUR 2001, 521 f.) auf - hier nicht zu prüfende - formelle Mängel des Eintragungsverfahrens bezieht, kann eine einzige zweidimensionale Wiedergabe genügen, um eine dreidimensionale Marke ausreichend bestimmt und in allen wesentlichen Merkmalen vollständig wiederzugeben.
  • BPatG, 04.07.2001 - 29 W (pat) 11/00

    Voraussetzungen für den Markenschutz bei dreidimensionaler aber von der Form her

    Es kann im vorliegenden Verfahren dahingestellt bleiben, ob diese Abbildung ausreicht, um den Schutzgegenstand ausreichend bestimmt und in allen wesentlichen Merkmalen vollständig darzustellen (§ 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, §§ 9, 8 Abs. 2 MarkenV), wozu oft insbesondere bei komplexeren dreidimensionalen Gestaltungen eine Abbildung in jedem Fall nicht ausreichen dürfte (vgl dazu BPatG GRUR 2001, 521 "Penta Kartusche").
  • LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 4b O 38/11

    Strafverfall im Zusammenhang mit einem Vertragsstrafeversprechen in einem

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob die Grundsätze der BGH-Entscheidung "Modulgerüst" (BGH GRUR 2001, 521, 524) oder die von der Klägerin als Anlage K 9 vorgelegte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf den vorliegenden Fall übertragbar wäre.
  • BPatG, 09.10.2001 - 27 W (pat) 154/00
    Dabei kann die Frage, ob überhaupt eine wirksame Anmeldung vorliegt, weil die hier vorgelegte zweidimensionale Wiedergabe der Anmeldemarke den Anforderungen nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht genügt, denen zufolge die Wiedergabe einer dreidimensionalen Marke in der Regel sämtliche Seiten erkennen lassen muß (vgl BPatG GRUR 2001, 521, 522 - Penta Kartusche), hier auf sich beruhen.
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