Rechtsprechung
BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- markenmagazin:recht
Abbildung einer Säulenhalle (Tempelmotiv) - Verwechslungsgefahr mit einer Bildmarke
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr - rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr - - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr zwischen einer Wort-/Bildmarke und einer prioritätsälteren Bildmarke bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke; Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens von zwei Marken
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Dabei stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein größerer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann oder ungekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH 2010, 235 - AIDA/AIDU; GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Portone; GRUR 1999, 241 - Lions; EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life ; MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loints).Zwar kann eine Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden oder verwechselbaren Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] - Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] - Malteserkreuz).
Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar behindernde, rufausbeutende oder verwässernde Wirkung haben, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, erfasst § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz).
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Zwar kann eine Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden oder verwechselbaren Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] - Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] - Malteserkreuz).Der Widersprechende kann für das von ihm verwendete Tempelmotiv keine so erhöhte Kennzeichnungskraft geltend machen, dass ihm auch dann ein Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnommen wird, wenn es als Bestandteil eines jüngeren Zeichens auftritt (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom), wie der Senat unter aa) bereits festgestellt hat.
Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar behindernde, rufausbeutende oder verwässernde Wirkung haben, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, erfasst § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz).
- BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08
Malteserkreuz II
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Darüber hinaus übersieht der Widersprechende, dass im Unterschied zu der Entscheidung "Malterskreuz II" (BPatG vom 30. Januar 2008, Az:. 25 W (pat) 42/02 und nachgehend BGH GRUR 2010, 833) vorliegend schon keine hohe Ähnlichkeit der Bildbestandteile in den Vergleichsmarken besteht, die Voraussetzung dafür wäre, die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen zu können.
- BPatG, 30.01.2008 - 25 W (pat) 42/02
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Darüber hinaus übersieht der Widersprechende, dass im Unterschied zu der Entscheidung "Malterskreuz II" (BPatG vom 30. Januar 2008, Az:. 25 W (pat) 42/02 und nachgehend BGH GRUR 2010, 833) vorliegend schon keine hohe Ähnlichkeit der Bildbestandteile in den Vergleichsmarken besteht, die Voraussetzung dafür wäre, die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen zu können. - BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04
Euro Telekom
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Der Widersprechende kann für das von ihm verwendete Tempelmotiv keine so erhöhte Kennzeichnungskraft geltend machen, dass ihm auch dann ein Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnommen wird, wenn es als Bestandteil eines jüngeren Zeichens auftritt (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom), wie der Senat unter aa) bereits festgestellt hat. - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Dies gilt auch, soweit sich das Tempelbild in der Widerspruchsmarke als bundesweit benutzter Firmenname darstellen sollte (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 283, 332; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; GRUR 2008, 903 - Sierra Antiguo). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Dabei stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein größerer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann oder ungekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH 2010, 235 - AIDA/AIDU; GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Portone; GRUR 1999, 241 - Lions; EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life ; MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loints). - EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Der Schutz der älteren Marke ist dabei auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel/Autec). - BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00
"City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Der Widersprechende kann für das von ihm verwendete Tempelmotiv keine so erhöhte Kennzeichnungskraft geltend machen, dass ihm auch dann ein Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnommen wird, wenn es als Bestandteil eines jüngeren Zeichens auftritt (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom), wie der Senat unter aa) bereits festgestellt hat. - BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
Dies gilt auch, soweit sich das Tempelbild in der Widerspruchsmarke als bundesweit benutzter Firmenname darstellen sollte (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 283, 332; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; GRUR 2008, 903 - Sierra Antiguo). - BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01
EURO 2000
- BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
- BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel