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   BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05   

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https://dejure.org/2007,36542
BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05 (https://dejure.org/2007,36542)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05 (https://dejure.org/2007,36542)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 25 W (pat) 92/05 (https://dejure.org/2007,36542)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Bei einem sprachüblich gebildeten Zeichen, das aus sich heraus als Sachangabe verständlich ist, kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob es sich bereits eingebürgert hat, da selbst Wortneubildungen die Unterscheidungskraft fehlen kann (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. § 8 Rdn. 66; BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Selbst wenn bisher lediglich der Anmelder die angemeldete Bezeichnung verwendet haben sollte, begründet dies noch nicht eine Unterscheidungskraft, da die Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Person des Anmelders unabhängig ist (vgl. BGH GRUR 2006, 503 - Casino Bremen).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Dabei reicht zur Versagung der Eintragung bereits aus, wenn das Zeichen nur für einen Teil der Dienstleistungen nicht schutzfähig ist, die unter die jeweiligen Oberbegriffe fallen (vgl. BGH WRP 2002, 91 - AC).
  • BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83

    Eintragungsfähigkeit eines gitterförmigen Emblems

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Soweit der Anmelder auf die BMW-Niere-Entscheidung (BGH GRUR 1985, 383) hingewiesen hat und diese zur Begründung seiner Ansicht heranzieht, Unterscheidungskraft könne nur fehlen, wenn sich das angemeldete Zeichen bereits in einem Maße eingebürgert habe, dass es vom Verkehr nicht mehr als Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Betrieb bewertet werden könne, ist zu berücksichtigen, dass es bei den entsprechenden Ausführungen nur um die Frage ging, ob dem dort angemeldeten Bildzeichen als einfache grafische Gestaltung Unterscheidungskraft zukam.
  • BGH, 25.10.1984 - I ZR 129/82

    Zulässigkeit der Preiswerbung für Mehrfachpackungen

    Auszug aus BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
    Spätestens seit der BMW-Niere - Entscheidung des BGH (GRUR 1985, 393) könne einem angemeldeten Zeichen der Schutz mit der Begründung der fehlenden Unterscheidungskraft nur noch dann versagt werden, wenn konkrete Feststellungen darüber getroffen werden könnten und von der Prüfungsstelle auch tatsächlich getroffen würden, dass sich das angemeldete Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bereits in einem Maße eingebürgert habe, dass es vom Verkehr nicht mehr als Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb bewertet werden könne.
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