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   BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14   

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https://dejure.org/2016,19442
BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14 (https://dejure.org/2016,19442)
BPatG, Entscheidung vom 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14 (https://dejure.org/2016,19442)
BPatG, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 19 W (pat) 16/14 (https://dejure.org/2016,19442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs" bei Zweifeln des DPMA an der technischen Neuheit der Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 16.10.2003 - 17 W (pat) 1/01
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14
    Solche besonderen Umstände könnten u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG, BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).

    Dies schon im Hinblick darauf, dass eine einmalige Anhörung im Prüfungsverfahren vor dem Patentamt auch vor der Änderung des § 46 Abs. 1 Satz 2 PatG zum 1. April 2014 nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung grundsätzlich als sachdienlich i. S. d. § 46 Abs. 1 Satz 2 PatG a. F. anzusehen war, weil eine Anhörung Anmelder und Prüfer die Möglichkeit bietet, ihre - gegensätzlichen - Auffassungen ausführlich in Rede und Gegenrede zu erörtern, was in der Regel eine schnellere und bessere Klärung der Sach- und Rechtslage als eine schriftliche Auseinandersetzung und damit eine Förderung des Verfahrens verspricht (vgl. u. a. BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 111, 112 - Anhörung im Prüfungsverfahren; Schulte, a. a. O., § 46 Rdn. 9 und 11 bis 12 m. Nw.).

  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14
    BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 936, Rdn. 21 - Heizer) und kann daher das Vorliegen erfinderischer Tätigkeit nicht begründen.
  • BPatG, 22.06.2005 - 7 W (pat) 57/03
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14
    Dies schon im Hinblick darauf, dass eine einmalige Anhörung im Prüfungsverfahren vor dem Patentamt auch vor der Änderung des § 46 Abs. 1 Satz 2 PatG zum 1. April 2014 nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung grundsätzlich als sachdienlich i. S. d. § 46 Abs. 1 Satz 2 PatG a. F. anzusehen war, weil eine Anhörung Anmelder und Prüfer die Möglichkeit bietet, ihre - gegensätzlichen - Auffassungen ausführlich in Rede und Gegenrede zu erörtern, was in der Regel eine schnellere und bessere Klärung der Sach- und Rechtslage als eine schriftliche Auseinandersetzung und damit eine Förderung des Verfahrens verspricht (vgl. u. a. BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 111, 112 - Anhörung im Prüfungsverfahren; Schulte, a. a. O., § 46 Rdn. 9 und 11 bis 12 m. Nw.).
  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14
    Solche besonderen Umstände könnten u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG, BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
  • BPatG, 16.06.2009 - 10 W (pat) 43/07
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14
    Solche besonderen Umstände könnten u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG, BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
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