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   BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 12/09   

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https://dejure.org/2009,16050
BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 12/09 (https://dejure.org/2009,16050)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2009 - 24 W (pat) 12/09 (https://dejure.org/2009,16050)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 24 W (pat) 12/09 (https://dejure.org/2009,16050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Eintragung ausgeschlossen: SCHWÄBISCHE DATENTECHNIK

  • kanzlei.biz

    Eintragung ausgeschlossen: SCHWÄBISCHE DATENTECHNIK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 12/09
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSS-BALL WM 2006; GRUR 2008, 710 [Nr. 12] -VISAGE; GRUR 2009, 411 [Nr. 8] -STREETBALL).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS; GRUR 2009, 411 [Nr. 9] -STREETBALL).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 12/09
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSS-BALL WM 2006; GRUR 2008, 710 [Nr. 12] -VISAGE; GRUR 2009, 411 [Nr. 8] -STREETBALL).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS; GRUR 2009, 411 [Nr. 9] -STREETBALL).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 12/09
    Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH, GRUR 2004, 674, [Nr. 43, 44] -Postkantoor; GRUR 2004, 428, [Nr. 63] -Henkel; BGH GRUR 1997, 527, 529 -Autofelge; GRUR 2008, 1093, 1095 [Nr. 18] -Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 178, 180 ff. -CASHFLOW; MarkenR 2007, 527, 531 -Rapido; BlPMZ 2008, 29 f. -Topline; bestätigt durch EuGH BlPMZ 2009, 197, 198 f. -Schwabenpost).
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