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   BPatG, 24.04.1996 - 20 W (pat) 37/94   

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BPatG, 24.04.1996 - 20 W (pat) 37/94 (https://dejure.org/1996,12924)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 20 W (pat) 37/94 (https://dejure.org/1996,12924)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 20 W (pat) 37/94 (https://dejure.org/1996,12924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 24.04.1996 - 20 W (pat) 37/94
    Das Bundespatentgericht ist im Einspruchsbeschwerdeverfahren jedenfalls dann befugt, erstmals die Frage nach dem Vorliegen einer Erweiterung des Schutzbereichs zu stellen und seine Entscheidung auf eine unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs zu stützen, wenn im Beschwerdeverfahren eine neue Anspruchsfassung vorgelegt wird (im Anschluß an BGH, 1995-01-10, X ZB 11/92, GRUR 1995, 333-337 - "Aluminium-Trihydroxid").
  • BPatG, 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00
    Vielmehr muß hier das Patent insgesamt widerrufen werden (BPatG GRUR 1997, 48 - Farbbildbearbeitungseinrichtung; Schulte, aaO, § 59 Rdn 114).
  • BPatG, 08.08.2005 - 34 W (pat) 702/03

    Widerruf eines Patents; Zulässigkeit der Verteidigung eines Schutzrechts

    Ist das - wie ausgeführt - nicht der Fall, muss das Patent widerrufen werden, ohne dass geprüft wird, ob dem Patent in der erteilten Fassung Widerrufgründe entgegenstehen: BPatG GRUR 1997, 48; Schulte, PatG 7. Aufl. § 59 Rdn. 162; Haugg, Die Entwicklung des Einspruchsverfahrens im deutschen und europäischen Patentrecht 1999, S. 243 ff. Eine Prüfung auch der erteilten Fassung des Patents verlangen: Schwendy in Busse, PatG, 6. Aufl, § 21, Rdn. 107; Keukenschrijver in Busse a.a.O. § 59 Rdn. 157; Keukenschrijver in GRUR 2001, 571, 576; Krasser, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl S. 631. Der BGH hat die Frage in seiner Entscheidung GRUR 2002, 49, 50 - Drehmomentübertragungseinrichtung offengelassen.
  • BPatG, 16.06.1997 - 19 W (pat) 45/95

    Patentbescherdeverfahren - Änderung des Verfahrensgegenstands

    Der Senat teilt insoweit die von einigen Senaten des Bundespatentgerichts und in der Literatur vertretene Auffassung (vgl 20. Senat in GRUR 1997, 48 - Farbbild-Verarbeitungseinrichtung, sowie zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidungen 20 W (pat) 50/94 vom 18. November 1996 - Digitales Telefonsystem, und 20 W (pat) 22/95 vom 19. März 1997 - Bilddatenverarbeitungssystem; ferner 15 W (pat) 54/94 vom 30. September 1996 und 15 W (pat) 84/95 vom 28. November 1996; vgl auch Sedemund-Treiber in GRUR Int 1996, 390).
  • BPatG, 29.03.2022 - 23 W (pat) 19/20
    Die Zulässigkeit der Ansprüche wurde in der mündlichen Verhandlung nicht thematisiert und somit auch von der Einsprechenden nicht in Frage gestellt worden, ist aber bei einer Anspruchsänderung vom Senat von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Schulte/Moufang, Patentgesetz, 11. Auflage, § 38, Rdn. 39; BPatG, 20 W (pat) 37/94, Beschluss vom 24. April 1996, GRUR 97, 48).
  • BPatG, 11.08.2005 - 34 W (pat) 382/03
    Da das angegriffene Patent ausschließlich mit einem Anspruchsbegehren verteidigt wird, das einen unzulässig geänderten Anspruch umfasst, war es insgesamt zu widerrufen (BPatG GRUR 1997, 48; Schulte, PatG 7. Aufl., § 59 Rdn. 162).
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