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BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00
"City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof wiederholt diese Einzelfallprüfung zur Wahrnehmung mehrgliedriger Zeichen durch den Verkehr betont (zB BGH GRUR 1999, 241 - Lions; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; WRP 2003, 1228 - City Plus). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof wiederholt diese Einzelfallprüfung zur Wahrnehmung mehrgliedriger Zeichen durch den Verkehr betont (zB BGH GRUR 1999, 241 - Lions; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; WRP 2003, 1228 - City Plus). - BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof wiederholt diese Einzelfallprüfung zur Wahrnehmung mehrgliedriger Zeichen durch den Verkehr betont (zB BGH GRUR 1999, 241 - Lions; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; WRP 2003, 1228 - City Plus).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Aber selbst wenn man nicht auf einen bestimmten, fest fixierten Prozentsatz für die Annahme der Verkehrsdurchsetzung abstellen (vgl EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee Rdn 52), sondern weitere maßgebliche Kriterien für eine Verkehrsdurchsetzung, insbesondere den Marktanteil der Anmelderin, den Werbeaufwand und die Dauer der Benutzung, berücksichtigen wollte, können die hierzu von der Beschwerdeführerin gemachten Angaben nicht stützend für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung von "Xtra" herangezogen werden. - EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Als Abnehmer bzw Empfänger der beanspruchten Waren und Dienstleistungen kommt der normale Endverbraucher in Betracht, der als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1998, 795 - Gut Springenheide; BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Denn auch wenn sich daraus nicht konkret entnehmen lässt, worin das Besondere des Call-Back-Roamings besteht, ist das betroffene Sachgebiet durch die beiden Fachbegriffe "Roaming" und "CallBack" eingegrenzt und damit ausreichend beschrieben (vgl BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Soweit das Ergebnis der Verkehrsbefragung vom Februar 2001 unter der sogenannten erwachsenen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren einen Zuordnungsgrad von 33% für die Bezeichnung "Xtra" als Hinweis auf einen Anbieter im Mobilfunkbereich ergibt, liegt dieser Prozentsatz deutlich unter dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangten Durchsetzungsgrad von mindestens 50%, die auch auf Zustimmung in der Literatur trifft (vgl BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 432;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 336;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Maßgeblich für die Prüfung der Unterscheidungskraft eines Zeichens sind die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen Schutz begehrt, und die Wahrnehmung der Verkehrskreise, an die sich diese Waren und Dienstleistungen richten (vgl EuGH GRUR 2001, 1148 - Bravo; EuG WRP 2002, 426 - LITE). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Einer Wortmarke fehlt nur dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
Als Abnehmer bzw Empfänger der beanspruchten Waren und Dienstleistungen kommt der normale Endverbraucher in Betracht, der als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen ist (…vgl EuGH GRUR Int 1998, 795 - Gut Springenheide; BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
- EuG, 27.02.2002 - T-79/00
REWE-Zentral / HABM (LITE)
- BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80
Dacheindeckungen: Bezeichnung "naturrot"; irreführende Werbung
- BPatG, 07.03.2001 - 28 W (pat) 59/00
- BPatG, 29.11.2000 - 28 W (pat) 159/99
- BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 142/00
- BPatG, 01.09.1998 - 24 W (pat) 270/97
- BPatG, 10.03.2003 - 30 W (pat) 3/02
- BPatG, 19.09.2001 - 26 W (pat) 46/01
- BPatG, 17.11.1998 - 27 W (pat) 153/97
- BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 244/01
- BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 107/04 Zur Begründung verweist sie auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts, mit denen die Zeichen "XtraRoaming CallBack" und "XtraRoaming direct" für identische Waren und Dienstleistungen als nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen wurden (BPatG 29 W (pat) 177/01 und 193/02).
Dass es sich bei dem englischen Begriff "Roaming" um einen Fachbegriff des Mobilfunks handelt, der dem angesprochenen Publikum aufgrund seiner häufigen Verwendung im Zusammenhang mit Mobilfunkdiensten und -tarifen geläufig ist, hat der Senat in den von der Markenstelle zitierten Entscheidungen 29 W (pat) 177/01 - XtraRoaming Callback - und 29 W (pat) 193/02 - XtraRoaming direct - ausführlich dargelegt.
Bei "Xtra" handelt es sich nach ständiger Rspr. des Senats um eine werbeübliche Abwandlung des Wortes "extra", das in Kombination mit Substantiven eine Sache als etwas Zusätzliches oder Besonderes kennzeichnet und als allgemeines Werbeschlagwort für Waren und Dienstleistungen jedweder Art und damit auch im beanspruchten Waren- und Dienstleistungsgebiet Verwendung findet (vgl. BPatG 29 W (pat) 282/02 - XtraSMS; 29 W (pat) 82/03 - XtraSMS-Spaß; 29 W (pat) 12/03 - XtraEasy; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 280/02 - XtraMobilbox; 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 14/03 - XtraWAP; 29 W (pat) 43/03 - XtraEco; 29 W (pat) 66/03 - XtraTime; 29 W (pat) 177/01 - XtraRoaming CallBack, 29 W (pat) 225/01 - XtraRoaming; 29 W (pat) 193/02 - XtraRoaming direct; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice; 29 W (pat) 192/02 - XtraWeekend; 29 W (pat) 220/02 - XtraNews).
- BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 108/04 Wie vom Senat anlässlich der Schutzfähigkeitsprüfung zahlreicher vergleichbar gebildeter Zeichen ausgeführt, handelt es sich bei "Xtra" um eine werbeübliche Abwandlung des Wortes "extra", das in Kombination mit Substantiven eine Sache als etwas Zusätzliches oder Besonderes kennzeichnet und als allgemeines Werbeschlagwort für Waren und Dienstleistungen jedweder Art und damit auch im beanspruchten Waren- und Dienstleistungsgebiet Verwendung findet (vgl. BPatG 29 W (pat) 282/02 - XtraSMS; 29 W (pat) 82/03 - XtraSMS-Spaß; 29 W (pat) 12/03 - XtraEasy; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 280/02 - XtraMobilbox; 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 14/03 - XtraWAP; 29 W (pat) 43/03 - XtraEco; 29 W (pat) 66/03 - XtraTime; 29 W (pat) 177/01 - XtraRoaming CallBack, 29 W (pat) 225/01 - XtraRoaming; 29 W (pat) 193/02 - XtraRoaming direct; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice; 29 W (pat) 192/02 - XtraWeekend; 29 W (pat) 220/02 - XtraNews).