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   BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13   

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https://dejure.org/2014,38484
BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13 (https://dejure.org/2014,38484)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13 (https://dejure.org/2014,38484)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 26 W (pat) 513/13 (https://dejure.org/2014,38484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ALLGÄU PREMIUM KÖNIGLICH BAYERISCH EXPORT (Wort-Bild-Marke)/Königlich Bayerisches Bier (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine bildliche Verwechslungsgefahr - keine klangliche Verwechslungsgefahr - keine ...

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "ALLGÄU PREMIUM KÖNIGLICH BAYERISCH EXPORT (Wort-Bild-Marke)/Königlich Bayerisches Bier (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine bildliche Verwechslungsgefahr - keine klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ALLGÄU PREMIUM KÖNIGLICH BAYERISCH EXPORT (Wort-Bild-Marke)/Königlich Bayerisches Bier (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine bildliche Verwechslungsgefahr - keine klangliche Verwechslungsgefahr - keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ALLGÄU PREMIUM KÖNIGLICH BAYERISCH EXPORT (Wort-Bild-Marke)/Königlich Bayerisches Bier (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine bildliche Verwechslungsgefahr - keine klangliche Verwechslungsgefahr - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Die Beurteilung, ob die sich gegenüberstehenden Marken der Gefahr einer Verwechslung im Verkehr unterliegen, hat nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung der maßgeblichen, miteinander in Wechselwirkung stehenden Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie des Grads der Ähnlichkeit der Marken zu erfolgen (vgl. BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud; BGH 2004, 1043 - Neurovibolex/Neuro-Fibraflex; BGH GRUR 2006, 1227 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 12 - Interconnect/T-Interconnect; GRUR 2010, 235 - Aida/Aidu).

    Daran ändert auch die blickfangartige Herausstellung einer solchen Angabe nichts (BGH a. a. O. - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 258, 260 - INTERCONNECT/T-Interconnect).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Allerdings kann im Einzelfall auch ein einzelner Markenbestandteil eine selbständig kollisionsbegründende Bedeutung haben, was jedoch voraussetzt, dass er den Gesamteindruck der mehrgliedrigen Marke(n) prägt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Ganz allgemein gilt, dass eine Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Marken nur in einem schutzunfähigen oder kennzeichnungsschwachen Wortbestandteil im Allgemeinen nicht ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen, da derartige Wortbestandteile den Gesamteindruck einer kombinierten Marke grundsätzlich nicht prägen (BGH a. a. O. - URLAUB DIREKT; GRUR 2007, 1071, 1073 - Kinder II; GRUR 2003, 880, 882 - City Plus).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Die Beurteilung, ob die sich gegenüberstehenden Marken der Gefahr einer Verwechslung im Verkehr unterliegen, hat nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung der maßgeblichen, miteinander in Wechselwirkung stehenden Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie des Grads der Ähnlichkeit der Marken zu erfolgen (vgl. BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud; BGH 2004, 1043 - Neurovibolex/Neuro-Fibraflex; BGH GRUR 2006, 1227 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 12 - Interconnect/T-Interconnect; GRUR 2010, 235 - Aida/Aidu).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Die Beurteilung, ob die sich gegenüberstehenden Marken der Gefahr einer Verwechslung im Verkehr unterliegen, hat nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung der maßgeblichen, miteinander in Wechselwirkung stehenden Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie des Grads der Ähnlichkeit der Marken zu erfolgen (vgl. BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud; BGH 2004, 1043 - Neurovibolex/Neuro-Fibraflex; BGH GRUR 2006, 1227 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 12 - Interconnect/T-Interconnect; GRUR 2010, 235 - Aida/Aidu).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Insoweit ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass der maßgebliche Verkehr in der Regel dem Wortbestandteil einer kombinierten Wort-Bild-Marke als einfachste und kürzeste Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (BGH GRUR 2006, 60, 62 - coccodrillo; a. a. O. Malteserkreuz; EuG GRUR Int. 2009, 49, 52 - O Orsay).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Ganz allgemein gilt, dass eine Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Marken nur in einem schutzunfähigen oder kennzeichnungsschwachen Wortbestandteil im Allgemeinen nicht ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen, da derartige Wortbestandteile den Gesamteindruck einer kombinierten Marke grundsätzlich nicht prägen (BGH a. a. O. - URLAUB DIREKT; GRUR 2007, 1071, 1073 - Kinder II; GRUR 2003, 880, 882 - City Plus).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist von deren eingetragener Form auszugehen, die für den markenrechtlichen Schutz maßgeblich ist (BGH GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone; GRUR 2008, 903, 904 - SIERRA ANTIGUO); denn der Verkehr nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten, und unterzieht sie nicht einer analysierenden, zergliedernden, möglichen Bestandteilen und deren Bedeutung nachgehenden Betrachtung.
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Dies setzt jedoch voraus, dass die übrigen Teile der mehrgliedrigen Marke(n) für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (EuGH GRUR 2007, 700, 702 - HABM/Shaker; BGH GRUR 1996, 775, 777 - Sali Toft; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 513/13
    Dies setzt jedoch voraus, dass die übrigen Teile der mehrgliedrigen Marke(n) für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (EuGH GRUR 2007, 700, 702 - HABM/Shaker; BGH GRUR 1996, 775, 777 - Sali Toft; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

  • EuG, 14.02.2008 - T-39/04

    Orsay / OHMI - Jiménez Arellano (O orsay) - Gemeinschaftsmarke -

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